Heizungs- und Klimaanlagenrecht

Im Burgenland regelt das Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagengesetz (kurz: Bgld. HKG) und die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (kurz: Bgld. HK-VO 2019) welche Voraussetzungen Heizungsanlagen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme erfüllen müssen, wie und in welchen Intervallen diese zu überprüfen sind und wer zur Duchführung von Überprüfungen (Abgasmessungen) befugt ist. Außerdem noch, welche Abgasgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade Heizungsanlagen zu erfüllen haben und das Vorgehen von Prüfberechtigten und Behörden, wenn Mängel an einer Heizungs- oder Klimaanlage auftreten (die gesetzlichen Grundlagen finden Sie ganz unten auf dieser Seite zum Download).

Wer Abgasmessungen im Burgenland durchführt:

Prüfberechtigte, also InstallateurInnen, RauchfangkehrerInnen, HafnerInnen, KälteanlagentechnikerInnen und weitere speziell ausgebildete und ausgestattete Berufsgruppen mit burgenländischer Prüfnummer (BPR-xxxx) dürfen gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessungen bei Öl-, Gas- oder Festbrennstoffheizungen bzw. bei Klimaanlagen durchführen. In der folgenden Liste finden Sie garantiert ein/e Prüfberechtigte/n auch in Ihrer Nähe: Liste der Prüfberechtigten

Wie häufig Abgasmessungen bei Heizungsanlagen durchgeführt werden müssen:

  1. mindestens alle vier Jahre: bei Gasfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW;
  2. alle zwei Jahre: bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW;
  3. jährlich: – bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW und – bei Blockheizkraftwerken.

Die Nennwärmeleistung finden Sie in der Regel am Typenschild auf der Heizungsanlage oder in der technischen Dokumentation des Herstellers. Wann Ihre Heizungsanlage wiederkehrend zu überprüfen ist, sagt Ihnen auch die oder der Prüfberechtigte Ihres Vertrauens.

Die wiederkehrende Überprüfung kann auch jeweils innerhalb von drei Monaten vor oder innerhalb von einem Monat nach dem sich aus diesem Absatz ergebenden Zeitpunkt erfolgen, ohne dass sich der Termin für die nächste Überprüfung dadurch verschiebt.

Was die Überprüfung einer Heizungsanlage kostet:

Die in der Bgld. HK-VO 2019 geregelten Höchsttarife für die Überprüfung von Heizungs- und
Klimaanlagen sind der Anlage 10 zur Verordnung zu entnehmen und richten sich grundsätzlich
nach folgenden Kriterien:

  • Art der Anlage
  • Dauer der Überprüfung
  • Allenfalls Nennwärmeleistung

Für gängige Heizungsanlagen gibt es gestaffelt gesetzliche Höchstgrenzen (gilt für sämtliche
zulässige Brennstoffe). Eine allfällige Kontrolle der Mängelbehebung, die Eintragung einer Anlage
in die HKADB, Anfahrtskosten sowie die Einsichtnahme ins Prüfbuch durch die zuständige
Überwachungsstelle können gesondert verrechnet werden.

Förderungen und Beratungsangebote

Informationen und Unterlagen zur Förderung betreffend Alternativenergieanlagen erhalten Sie unter diesem Link: Allgemeine Informationen: Burgenland.at

Sonderförderaktion 2023 - Tausch eines fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes
alternatives Heizungssystem - Informationen erhalten Sie unter diesem Link:
Sonderförderaktion 2023 - Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme - Land Burgenland
den Folder gibt´s hier zum Download: Folder Oelkesseltausch.pdf (burgenland.at)

Sonderförderaktion "Sauber Heizen für Alle" für Private 2023 – Informationen und Antragstellung: Sonderförderung "Sauber Heizen für Alle" - Land Burgenland

Wärmepreisdeckel– Informationen und Antragstellung: Wärmepreisdeckel – Land Burgenland Wärmepreisdeckel - Land Burgenland

Energieberatung – Vereinbaren Sie hier Startseite - Energieberatung Burgenland (eb-bgld.at) Ihren Termin für eine kostenlose Energieberatung und profitieren Sie von den Ratschlägen der Energieexperten des Landes!

Informationen für Prüfberechtigte

Eintragung in die Liste der Prüfberechtigten: Liste der Prüfberechtigten

Die Eintragung in die Liste der Prüfberechtigten und gleichzeitige Zuteilung einer Prüfnummer kann mit diesem Antragsformular beantragt werden:

Anlage 5: PDF 

Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an post.a4-luft(at)bgld.gv.at zu übermitteln. Idealerweise senden Sie gleich eine Kopie Ihres Ausbildungszeugnisses und gegebenenfalls Bestätigungen von fachspezifischen Weiterbildungen, Kursen und dgl. mit. Wird die Prüfnummer für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke beantragt, ist eine Kopie des aktuellen Kalibrierprotokolls Ihres Messgeräts mitzusenden. Je nach Ausbildungsgrad kann Ihnen die Absolvierung von Kursen nach der Bgld. HK-VO 2019 vorgeschrieben werden (zB. Abgasmesskurs, Rechtskurs oder Gebäudebeurteilungskurs). Antrag und Unterlagen werden einer genauen Prüfung unterzogen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuteilung einer Prüfnummer erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen und positiver Prüfung durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung erfolgen kann.

Übersendung von Prüfberichten an das Amt der Burgenländischen Landesregierung: 

Die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (HKADB) ist seit Inkraftteten der Gesetzesnovellen verpflichtend für die Eintragung von Anlagen und deren Prüfberichte zu verwenden. Die Übersendung von Prüfberichten an die Landesregierung ist daher nicht mehr erforderlich und nicht mehr zulässig! Es wird daher ersucht, von der Übersendung von Prüfberichten, Anlagendatenblättern und ganzen Prüfbüchern abzusehen.

Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (HKADB): 

Wozu es einer Anlagendatenbank bedarf:

  1. Zu wissen welche Arten von Anlagen wo im Burgenland stehen, hilft zielgerichtete Förderprogramme zu entwickeln
  2. Gewährleistung der regelmäßigen Überprüfung nach gesetzlichen Vorgaben
  3. Gewährleistung einer effektiven Mängelbehebung
  4. Eintragungen in der Datenbank sparen Papier, administrativen Aufwand für Behörden und Gebühren für Betreiberinnen und Betreiber
  5. Auswertungen von Datensätzen (selbstverständlich in anonymisierter Form) werden für wissenschaftliche Zwecke benötigt (etwa für den Bgld. Emissionskataster)

Burgenländische Prüfberechtigte und Überwachungsstellen (burgenländische Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer) haben die Aufgabe, Anlagen und Prüfberichte sowie gegebenenfalls Mängel in der Datenbank zu erfassen. Behörden (Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, Land) haben lediglich ein Einsichtsrecht (Lesezugriff).

In Erfüllung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) wurden im Bgld. HKG (§ 49) die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Eintragung und Verarbeitung personenbezogener und sonstiger Daten geschaffen. Die Eintragungen von Anlagen, deren Betreiberinnen oder Betreiber sowie der entsprechenden Prüfberichte ist daher aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend erforderlich. Einer Zustimmung durch Betreiberinnen und Betreiber zur Eintragung (Verarbeitung) der Daten bedarf es nicht, ein Widerrufs- oder Löschungsrecht ist ebenso wenig vorgesehen, sofern eine gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtung besteht. Betreiberinnen und Betreiber einer Heizungs- oder Klimaanlage haben allerdings das Recht, über Prüfberechtigte, Überwachungsstellen oder Behörden in die sie und ihre Anlagen betreffenden Daten Einsicht zu nehmen und gegen Kostenersatz Auszüge drucken zu lassen.

Hilfestellung zur Nutzung der Datenbank erhalten Sie im BenutzerInnenleitfaden (Download im PDF-Format siehe unten).

Prüfungstermine beim Amt der Burgenländischen Landesregierung:
Derzeit finden beim Amt der Burgenländischen Landesregierung keine Prüfungen für Prüfberechtigte und Prüforgane nach dem Bgld. HKG statt.  

Kommende Termine für Kurse und Prüfungen nach der Bgld. HK-VO 2019 bei burgenländischen Schulungsstellen:

Rechtskurs gemäß § 47 Bgld.HK-VO 2019: Kurstermine unter:
Weiterbildungen zum bgld. Heizungs- & Klimaanlagenrecht | WIFI Burgenland

Gebäudebeurteilungskurs gemäß § 46 Bgld. HK-VO 2019: Kurstermine unter:
Gebäudebeurteilung im Rahmen der Inspektion von Heizanlagen I WIFI Burgenland

Messkurs gemäß § 45 Bgld. HK-VO 2019: Kurstermine unter:
Messkurs laut Bgld. Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz | WIFI Burgenland

Die Angabe der Daten und Uhrzeiten erfolgt ohne Gewähr. Dasselbe gilt für die Verfügbarkeit freier Plätze. Zur Buchung der Kurse oder für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Schulungsstelle.

Weitere Unterlagen zum Download

Gesetzliche Grundlagen (Landesrecht):

Formulare:

Für die Neuinstallation oder wesentliche Änderung und die erstmalige, wiederkehrende oder außerordentliche Überprüfung von Heizungs- 
oder Klimaanlagen zu verwendende Formulare finden Sie hier:

Digital ausfüllbar:

PDF-Dateien: 

Bgld. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (HKADB):

Weitere Unterlagen für Prüfberechtigte:

Informationsblätter: