Überblick jagdliche Änderungen 2024

Verlängerung der Jagdkarte durch Bezahlung der Jagdkartenabgabe in Höhe von 72,70 Euro und des Haftpflichtbetrages von 5,80 Euro an das Land, Zahlungserinnerung wird bis Mitte November 2023 übermittelt. Bei Fragen wenden Sie sich an post.a3-jagdabgabe(at)bgld.gv.at oder an +43(0)57/600 – DW 1012.

Beantragung der Jagdgastkarten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mittels Formular:     

Jagdgastkarten für einen Tag             je 22.80 Euro
Jagdgastkarten für einen Monat            je 44,10 Euro

Die Beträge sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzuzahlen, die Jagdgastkarten sind auch dort abzuholen. 

Fragen zur Haftpflichtversicherung oder Bestätigung über Bestand der Haftpflichtversicherung in verschiedenen Landessprachen an post.a4-jagdhaftpflicht(at)bgld.gv.at. Hierfür sind Name, Adresse, Geburtsdatum und die Landessprache, in der die Bestätigung gewünscht wird, bekannt zu geben. Die Bestätigung wird dann direkt von der Uniqa übermittelt. 

Schadensmeldungen im Haftpflichtfall an post.a4-jagdhaftpflicht(at)bgld.gv.at mittels Formular.

Fragen oder Anträge betreffend Sonderrichtlinie ASP an post.a4-recht-agrar(at)bgld.gv.at oder TelNr. +43(0)57/600 – DW 2336

Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd ausschließlich auf Schwarzwild ab 1.1.2022 befristet bis zum 31.12.2031.

Jagd

Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Recht an Grund und Boden verbunden. Das Burgenländische Jagdgesetz 2017 und die darauf beruhenden Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung legen fest von wem und unter welchen Bedingungen das Jagdrecht ausgeübt werden darf. 
Über 7.000 Jägerinnen und Jäger bejagen im Burgenland 336 Genossenschafts- und 143 Eigenjagdgebiete mit  einer reinen Jagdfläche von rund 393.700 ha. Die durchschnittliche Größe eines Burgenländischen Jagdreviers beträgt ca. 822 ha, wobei sich die größten Reviere im Nordburgenland befinden. 

Durch die Verpachtung des Jagdrechtes wird ein jährlicher Betrag ca. 6,8 Millionen Euro lukriert, der vor allem für den Bau von land- und forstwirtschaftlichen Wegen oder Bodenschutzanlagen verwendet wird. 

Die Jagd darf im Burgenland nur durch solche Personen ausgeübt werden, die im Besitz einer gültigen Jagdkarte oder Jagdgastkarte sind. Die Voraussetzungen für den Erwerb einer solchen sind im Burgenländischen Jagdgesetz geregelt.

Zum Herunterladen der gesetzlichen Grundlagen klicken Sie auf folgende Links:


Kontakt:

Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Referat Servicestelle Jagd und Fischerei 
Europaplatz 1, Landhaus, A-7000 Eisenstadt
Tel.: +43 5 7600-6623
post.a4-service-jagd-fischerei(at)bgld.gv.at