Feststellung zum Fischereischutzorgan

Antrag zur Zulassung zur Prüfung
Der Antrag auf die Zulassung zur Eignungsprüfung zum Fischereischutzorgan ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzubringen;
Der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist auf dem Postweg oder per E-Mail: post.a4(at)bgld.gv.at zu übermitteln.

Dem Antrag sind 
-    eine Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises, 
-    eine gültigen Burgenländischen Jahresfischereikarte und 
-    ab 1.1.2024 einer Kursbestätigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs 
anzuschließen. 

Im Schreiben zur Zulassung zur Prüfung wird auch der Prüfungstermin bekanntgegeben. 
Bei Prüfungsantritt ist ein Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität erforderlich. Die Prüfung erfolgt mündlich.

Vorbereitungskurs
Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs für Fischereischutzorgane hat mit dem ausgefüllten Anmeldeformular beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu erfolgen - auf dem Postweg oder per E-Mail: post.a4(at)bgld.gv.at
Die Vorbereitungskurse für Fischereischutzorgane finden im Rahmen der Vorbereitungskurse zur fischereilichen Eignung statt. 

Termine Vorbereitungskurse 

die nächsten Termine für Vorbereitungskurse werden wieder im Herbst 2024 starten.

 

Gebühren
Die Prüfungsgebühr für die Eignungsprüfung zum Fischereischutzorgan beträgt 50 Euro. 
Die Kursgebühr für den Vorbereitungskurs für Fischereischutzorgane beträgt 50 Euro. 

Download: 
Antragsformular auf Zulassung zum Fischereischutzorgan
Anmeldeformular zum Vorbereitungskurs zum Fischereischutzorgan