Fischerei
Das Burgenland bietet aufgrund seiner einzigartigen Naturlandlandschaften vom Neusiedlersee bis zur Raab viele verschiedene Gelegenheiten die Fischerei auszuüben. Die Ausübung der Fischerei ist im Burgenland durch das Burgenländische Fischereigesetz und die Burgenländische Fischereiwesenverordnung geregelt.
Um im Burgenland die Fischerei ausüben zu können, sind eine Jahresfischereikarte oder Fischereigastkarte und eine Lizenz der Fischereiausübungsberechtigten erforderlich. Diese Dokumente sind bei Ausübung der Fischerei mitzuführen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Sicherheit sowie den Fischereischutzorganen vorzuweisen.
Jahresfischereikarte
Die Jahresfischereikarte wird durch die Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt und besitzt für das gesamte Landesgebiet Gültigkeit. Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischereikarte ist der Nachweis der fischereilichen Eignung. Der Nachweis erfolgt durch die Ablegung einer Prüfung oder auf Grund der Vorlage einer Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, für deren Erwerb eine gleichwertige Prüfung erforderlich ist.
Die Landesregierung hat zur Vorbereitung auf die Prüfung über die fischereiliche Eignung Vorbereitungskurse und Prüfungen abzuhalten. Genaueres zur Prüfung ist in der Burgenländischen Fischereiprüfungsverordnung geregelt.
Fischereigastkarten
Fischereigastkarten können die Fischereiausübungsberechtigten bei den Bezirksverwaltungsbehörden erwerben. Diese dürfen von den Fischereiausübungsberechtigten nur an Personen ausgegeben werden, die eine gültige Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eine gleichwertige Berechtigung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Die Fischereigastkarten gelten für einen Zeitraum von zwei Monaten beginnend mit dem Datum der Ausstellung innerhalb des gesamten Landesgebietes.
Rechtliche Grundlagen
- Bgld. Fischereigesetz 2022
RIS - Burgenländisches Fischereigesetz 2022 - Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 03.03.2023 (bka.gv.at) - Burgenländische Fischereiwesenverordnung 2022
RIS - Bgld. Fischereiwesenverordnung 2022 - Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 03.03.2023 (bka.gv.at) - Burgenländische Fischereiprüfungsverordnung 2023
RIS - Burgenländische Fischereiprüfungsverordnung 2023 - Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 03.03.2023 (bka.gv.at)
Kontakt:
Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Referat Servicestelle Jagd und Fischerei
Europaplatz 1, Landhaus, A-7000 Eisenstadt
Tel.: +43 5 7600-6623
post.a4-service-jagd-fischerei(at)bgld.gv.at