Team der Gesundheits-, Patient*innen- und Behindertenanwaltschaft

 

 

Mag. Dr. Lukas Greisenegger
Patienten- und Behindertenanwalt

Technologiezentrum Eisenstadt, Bauteil 5 - Erdgeschoß
Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2153
Telefax: 057-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt(at)bgld.gv.at

Mag.a Gisela Lehto
Telefon: 057-600/2426
Telefax: 057-600/72426
E-Mail: post.patientenanwalt(at)bgld.gv.at

Hannes Wagner
Telefon: 057-600/2153
Telefax: 057-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt(at)bgld.gv.at

Die Gesundheits-, Patient*innen- und Behindertenanwaltschaft unterstützt Patient*innen bzw. deren Vertrauenspersonen weisungsfrei, kostenlos und unter Wahrung des Datenschutzes bei Beschwerden über die Behandlung, Betreuung und Pflege in und durch Einrichtungen des Gesundheitswesens im Burgenland. Die Zuständigkeit reicht somit von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Hauskrankenpflegeeinrichtungen, niedergelassenen Ärzt*innen und Zahnärzt*innenen bis hin zum Rettungswesen.
Ebenso ist die Bgld Gesdundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland eine Anlaufstelle für Fragen und Probleme im Bereich des Behindertenwesens im Burgenland.

Beschwerdemanagement

Das Hauptaufgabengebiet der Patien*innen- und Behindertenanwaltschaft Burgenland liegt im Management von Beschwerden gegen Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Burgenland.

Behandlungsschäden

Falls durch die Behandlung in Krankenhäusern, Ärzten, Zahnärzten ein Schaden entstanden sein soll, kann die Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland durch fachärztliche Stellungnahmen oder Gutachten klären lassen, ob dieser Schaden durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde.

Patienten*innen-Verfügungen: Rechtsbelehrungen und Beurkundungen

Seit 1.6.2006 ist das Patient*innenverfügungs-Gesetz in Kraft (BGBl. I Nr. 55/2006). Eine Patientenverfügung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Willenserklärung, mit der ein*e Patient*in bestimmte medizinische Behandlungen (nicht auch pflegerische Tätigkeiten) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.  

Sterbeverfügungen: Rechtsbelehrungen und Errichtungen

Das Sterbeverfügungsgesetz ist mit 1.1.2022 in Kraft getreten. Eine Sterbeverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben selbst zu beenden. Das Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht unheilbar kranken oder durch schwere Krankheit dauerhaft beeinträchtigten Personen unter bestimmten Voraussetzungen, ihr Leben zu beenden. 

Tätigkeitsberichte

Über die bisherigen Tätigkeiten der Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland können Sie sich anhand der Tätigkeitsberichte, die in zweijährigem Abstand zu erstellen sind, informieren.

Behindertenberatung

Der Burgenländische Landtag hat im Jahr 2009 die gesetzlichen Kompetenzen der Patienten*innen und Behindertenanwaltschaft Burgenland um die der Behindertenberatung erweitert.

Burgenländischer Monitoring-Ausschuss

Im Jahr 2006 hat die UNO festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben müssen wie alle anderen Menschen. Dieser Beschluss ist die berühmte und wegweisende UN-Behindertenrechts- Konvention, die Grundlage vieler Gesetze und Initiativen ist.