Behindertenberatung

Der Burgenländische Landtag hat im Jahr 2009 die gesetzlichen Kompetenzen der Bgld Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft um die der Behindertenberatung erweitert.

Die Bgld Gesundheits-, Patient*innen- und Behindertenanwaltschaft steht nunmehr auch als Anlaufstelle für Auskunftsersuchen und Beschwerden, die Menschen mit Behinderungen betreffen, zur Verfügung.

Neben den Menschen mit Behinderungen selbst, können sich natürlich auch deren SachwalterInnen, gesetzliche Vertreter*innen bzw. sonstige Vertrauenspersonen an unsere Einrichtung wenden.

Vertretungen vor Behörden und Gerichten können allerdings nicht übernommen werden.

Behörden und Ansprechpartner im Burgenland:

Beratungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Auswahl):

www.help.gv.at
HELP.gv.at ist der Wegweiser durch Österreichs Ämter, Behörden und Institutionen.
Ausgehend von Lebenssituationen (wie z.B. Geburt, Behinderung, Bildung, Arbeit, Familie, Soziales etc.) informiert HELP.gv.at behördenübergreifend und neutral über Amtswege (z.B. Gebühren, Fristen, Dokumente), beantwortet Bürgeranfragen bzw. leitet diese an die zuständige Stelle weiter und verlinkt zu (Online-)Formularen. Medieninhaber ist das Bundeskanzleramt.