Erklärung zur Barrierefreiheit

HInweis: Die Polleranlage auf der Rampe vor dem Landhaus Alt ist seit 14. Juni 2024 in Vollbetrieb. Ab diesem Zeitpunkt ist die Befahrung der Rampe nur noch einem berechtigten Personenkreis erlaubt. Besucherinnen und Besucher, die einen Termin im Landhaus haben und einen Behindertenparkplatz benötigen, werden darauf hingewiesen, sich vor dem Besuchstermin mittels Glocke bei der Polleranlage bemerkbar zu machen. Der Nachweis der Berechtigung (Parkausweis) sowie der Termin ist dem Infopoint vorzulegen bzw. bekanntzugeben.

 

Das Land Burgenland ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem 4a. Hauptstück des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes (Bgld. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.burgenland.at und www.e-goverment.bgld.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.0 (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549 V1.1.2 [2018-05]) teilweise vereinbar.

Folgende Bereiche sind derzeit nicht allgemein barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Seit September 2019 sind alle neuen Bilder gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht. Für einige ältere Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen alle Bilder um Alternativtexte zu ergänzen.
Seit September 2019 werden alle neuen Videos zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt. Für einige ältere aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bis September 2020 alle Videos um Untertitel zu ergänzen.
Videopräsentationen sind über Vimeo in unseren Webseiten eingebettet. Einigen fehlt die Beschreibung. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen, diese zu ergänzen. Unabhängig davon enthalten bereits alle betroffenen Webseiten auch Links zum jeweiligen Video im Vimeo-Channel des Landes Burgenland.
Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Vimeo. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen bis September 2020 alle Videos um Audiobeschreibungen zu ergänzen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente bis September 2020 auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.0 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Landes Burgenland liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen kann. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Trotz unseres engagierten Bemühens ist ein absolut barrierefreier Zugang leider nicht immer möglich. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie gewünschte Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen. Wir werden in der Folge versuchen, Ihnen diese Inhalte in geeigneter Form oder auf anderem Wege zukommen zu lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend unter "Feedback und Kontaktangaben".

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2019 erstellt.

Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des 4a. Hauptstücks des Bgld. ADG und der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch

  • eine von uns durchgeführte Selbstbewertung sowie
     
  • ein Programm zur maschinellen Prüfung

erfolgte.

Diese Erklärung wurde am 3. Juni 2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich per Kontaktformular an uns. Bei Fragen oder Feedback zur Website stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 057 600-2239 zur Verfügung. Wir werden uns umgehend mit Ihrem Anliegen befassen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an den Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Burgenland wenden. Dieser nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Antidiskriminierungsbeauftragter Mag.a Monika Stiglitz

Beschwerden werden vom Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des § 31a Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat der Antidiskriminierungsbeauftragte dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.