Die Landesverwaltung im Überblick

Aufgaben
Die Landesverwaltung versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das Dienstleistungsgeschehen im Interesse der Bürger und Bürgerinnen rasch, kompetent und freundlich abgewickelt.

Im Rahmen dieses Geschehens wird das Land in folgenden zwei Aufgabenbereichen tätig:

Hoheitsverwaltung
Hier handelt das Land „als Staat“ also mit „Befehls- und Zwangsgewalt“, dem sogenannten Imperium. Das ist überall dort, wo z.B. Bewilligungen zu erteilen, Verbote auszusprechen und Strafen zu verhängen sind.

Privatwirtschaftsverwaltung
Hier handelt das Land wie ein Privater, wenn es z.B. kulturelle Aktivitäten setzt bez. eine Schule oder ein Krankenhaus betreibt. Diese Aufgaben entspringen dem leistungsstaatlichen Gedanken.
Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung darf nur das Land selbst wahrnehmen, jene der Privatwirtschaftsverwaltung können auch von Privaten wahrgenommen werden (z.B. Betrieb eines Kindergartens, einer kulturellen Einrichtung).

Organisation

An der Spitze der Landesverwaltung steht die Landesregierung, ein fünfköpfiges, vom Landtag gewähltes Kollegium unter dem Vorsitz des Landeshauptmannes. Die Landesregierung bedient sich bei der Erledigung ihrer Aufgaben eines Geschäftsapparates, des Amtes der Landesregierung. Für dessen Funktionsfähigkeit hat der Landeshauptmann und als „höchster Beamter“ der Landesamtsdirektor zu sorgen.
Die sieben Bezirkshauptmannschaften sind hauptsächlich mit hoheitlichen Aufgaben befasst.
Im Rahmen der für den Pflichtschulbereich zuständigen Landesschulverwaltung werden wesentliche Aufgaben für das Land gegen Entgelt von der Bildungsdirektion für Burgenland, einer Schulbehörde des Bundes, wahrgenommen.
Den Betrieb der vier Landeskrankenanstalten hat das Land einer privaten Gesellschaft, der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten Gesellschaft mbH), übertragen.

Exkurs: mittelbare Bundesverwaltung
Der Bund bedient sich bei der Besorgung seiner Verwaltung nicht immer eigener Organe (z.B.: Finanzämter, Finanzlandesdirektionen) sondern in vielen Bundesvollzugsangelegenheiten (z.B.: Gewerbe- und Wasserrecht) bestimmter Organe des Landes. Diese sind die Bezirkshauptmannschaften und der Landeshauptmann.
Diese Organe werden daher je nach Aufgabenbereich einmal im Bereich der Landesverwaltung und einmal im Bereich der (mittelbaren) Bundesverwaltung tätig.

Kundmachung: LAD-PR/ID.O300-10000-8-2023

Betreff: Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden – Änderung der Neuverlautbarung

Organigramm der Landesverwaltung Burgenland