Patientenverfügungen: Rechtsbelehrungen und Beurkundungen

Seit 1.6.2006 ist das Patientenverfügungs-Gesetz in Kraft (BGBl. I Nr. 55/2006). Eine Patientenverfügung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient bestimmte medizinische Behandlungen (nicht auch pflegerische Tätigkeiten) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.

Der Bgld Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwalt führt die für eine verbindliche Patientenverfügung notwendigen Rechtsbelehrungen und Beurkundungen kostenlos durch.

Alle Unterlagen können Sie herunterladen bzw. auch bei der Patienten- und Behindertenanwaltschaft anfordern und werden umgehend übermittelt.