Weiterbildung für Tierärzte

Im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen der TGD-Tierärzte sind folgende Inhalte, bezogen auf den jeweiligen im Rahmen von Betreuungsverträgen betreuten Fachbereich, verpflichtend vorgeschrieben:

  • gesetzliche Rahmenbedingungen (insbesondere arzneimittel- und tierarzneimittelrechtliche Vorschriften)
  • Herden- und Gesundheitsmanagement in landwirtschaftlichen Betrieben 

Zeitlicher Umfang der Weiterbildung

Der TGD-Tierarzt hat innerhalb von vier Jahren an von der Tierärztekammer anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 Stunden, beginnend mit dem Jahr das auf den Beitritt folgt, teilzunehmen. Die jeweiligen Tiergesundheitsdienste können im Bedarfsfall verpflichtende TGD Weiterbildungen für Tierärzte anordnen.

www.tieraerztekammer.at

Ansuchen um Anerkennung von Bildungsstunden
Bildungsordnung der österreichischen Tierärztekammer