Goldgelbe Vergilbungskrankheit (GDF) und Amerikanische Rebzikade (ARZ)
Die Goldgelbe Vergilbungskrankheit der Rebe (Grapevine flavescence dorée, GFD) ist im Anhang II B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 gelistet und somit als Quarantänekrankheit eingestuft. Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe wird durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen, verursacht. GFD führt bei Weinreben zu Vergilbungen und Wachstumsstörungen, bis zum Absterben der Rebe. Während dieser Zeit ist die infizierte Rebe eine Infektionsquelle für weitere gesunde Reben. Dadurch kann sich die Krankheit rasch ausbreiten. Mit GFD befallene Weinreben müssen ausnahmslos gerodet werden (inkl. Wurzel). GFD wird vor allem durch die Amerikanische Rebzikade (ARZ, Scaphoideus titanus) von Weinrebe zu Weinrebe übertragen. Durch die Bekämpfung der Rebzikade kann die Ausbreitung dieser Quarantänekrankheit eingeschränkt werden.
Mit der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Mai 2026 betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe und der Amerikanischen Rebzikade (Burgenländische GFD-Verordnung 2026) werden die sich aus Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates ergebenden Verbote der Einschleppung, Verbringung, Haltung, Vermehrung oder Freisetzung vom Quarantäneschaderreger Grapevine flavescence dorée landesrechtlich ausgeführt.
Die Verordnung zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung (Grapevine Flavescence dorée, GFD) wurde am 21. Mai 2026 gemeinsam mit der darin verankerten Landesstrategie 2026 beschlossen. Ziel der Strategie ist eine landesweit koordinierte, risikobasierte Bekämpfung der Quarantänekrankheit sowie ihres Überträgers, der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus). Den Kern bilden ein dreistufiges Zonensystem, gezieltes Monitoring sowie praxisnahe Vorgaben für Weinbaubetriebe, Privatpersonen und Gemeinden. „Die Verordnung liefert den rechtlichen Rahmen – entscheidend ist aber die Umsetzung vor Ort“.
„Die Strategie schafft Klarheit für alle Beteiligten und stellt sicher, dass die Maßnahmen einheitlich greifen und zeitlich optimal gesetzt werden."
Die jährlich zu aktualisierende Landesstrategie basiert auf den Befallsergebnissen des Vorjahres sowie den Monitoringdaten der AGES aus der laufenden Vegetationsperiode. Dadurch können Befallsherde frühzeitig erkannt, regionale Risikoprofile erstellt und optimale Zeitfenster für Bekämpfungsmaßnahmen definiert werden.
Die konsequente Symptomkontrolle – auch im Privatgarten und bei dekorativen Rebpflanzen wie der Clematis – bleibt im ganzen Burgenland alternativlos. Befallene Rebstöcke sowie symptomatische Pflanzen sind in der Befallszone inklusive Wurzelwerk von BewirtschafterInnen, EigentümerInnen oder sonstigen Verfügungsberechtigten verpflichtend zu entfernen. Auch verwilderte oder nicht bewirtschaftete Weingärten werden konsequent einbezogen.
"Es geht nur gemeinsam – auch Privatpersonen sind dringend dazu angehalten, Rebpflanzen im eigenen Garten zu kontrollieren. Die Amerikanische Rebzikade ist nicht besonders wählerisch – oft reichen ihr schon eine gemütliche Weinlaube oder ein vergessener Rebstock, um sich zwischen den Weingärten zu verbreiten”.
Zeitlich optimierte Maßnahmen gewährleisten Ressourceneffizienz
Neben der Rodung von befallenen Rebstöcken gilt die Bekämpfung des Überträgers als zentrale Maßnahme. Diese erfolgt entlang der tatsächlichen Entwicklungsphasen der Amerikanischen Rebzikade – von den verschiedenen Larvenstadien bis zum Zikadenflug.
In frühen Larvenstadien stehen pflanzenstärkende und repellente Maßnahmen im Vordergrund, in späteren Stadien kommen gezielte Insektizidanwendungen entsprechend dem Zonensystem von Befalls-, Sicherheitszone und Verbreitungsgebiet zum Einsatz. Dabei wird zwischen konventionellem und biologischem Weinbau differenziert, für beide Bewirtschaftungsformen sind eigene Pflanzenschutzmittel definiert. Für Weinhecken und Weinlauben ist der Einsatz von Klebefallen auch im Privatbereich vorgesehen.
Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich. Die wirksamsten Maßnahmen sind verstärkte Weingartenhygienemaßnahmen (Rodung befallener Rebstöcke) und eine gezielte Eindämmung des Vektors.
Befalls- und Sicherheitszonen im WEB-GIS Burgenland
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
Merkblatt Lauben und Hecken
Merkblatt WinzerInnen
Landwirtschaftskammer Burgenland - GFD und ARZ
Infoblatt AGES



