Infektionskrankheiten

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Infektionskrankheiten

  • Afrikanische Schweinepest
  • Moderhinke

ASP - Afrikanische Schweinepest

Die afrikanische Schweinepest stellt eine akute Bedrohung für heimische Schweinebetriebe dar. Noch sind in Österreich keine Fälle aufgetreten, in zahlreichen europäischen Staaten ist die Krankheit aber bereits weit verbreitet. Große Aufmerksamkeit und Sorgfalt sind notwendig, um eine Einschleppung zu verhindern und allfällige Ausbrüche frühzeitig zu erkennen.

Im Fall des Auftretens der Erkrankung wird die Verbringung von Schweinen in und aus der Seuchenzone nur eingeschränkt möglich sein. Eine grundlegende Voraussetzung für die Verbringung ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im einzelnen Betrieb und die amtliche Überprüfung der Einhaltung (amtliche ASP-Biosicherheitskontrollen). Zu beachten ist, dass im Seuchenfall die Übergangsfristen, die hinsichtlich baulicher Anforderungen gemäß Schweinegesundheitsverordnung bestehen, nicht in Anspruch genommen werden können!

Empfehlungen und Handbuch der Schweinegesundheitskommission (SGK) - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)


Checklisten für die amtliche Kontrolle

ASP Biosicherheitskontrolle für große Betriebe

ASP Biosicherheitskontrolle für kleine Betriebe

ASP Biosicherheitskontrolle für Freilandhaltungen

ASP Biosicherheitskontrolle für besondere Haltungsformen


Weitere Informationen über die Seuche finden Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG)  des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. 

Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) wurde eine Infobroschüre aufgelegt.

Bei Verdacht auf Schweinepest wenden Sie sich bitte an Ihren Amtstierarzt.

Sollten Sie den Verdacht auf Schweinepest außerhalb der Amtsstunden melden möchten, erreichen Sie die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde über das jeweilige Polizeikommando.


Am 15. Dezember 2019 ist die ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung  in Kraft getreten.

Alle verendet aufgefundenen Wildschweine sind der Behörde zu melden.
Diese hat unverzüglich zu veranlassen, dass

  1. amtliche Proben aller gemeldeten Tiere entnommen und an die AGES Mödling (Referenzlabor für ASP) übermittelt werden,
  2. eine entsprechende Kennzeichnung des Fundortes erfolgt und
  3. Maßnahmen gesetzt werden, die eine Zuordnung der Probe zum Fundort ermöglichen.

Bei der Jagd auf Wildschweine ist vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass

  1. die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird;
  2. jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen vermieden wird und
  3. die von der Behörde auf Grund der Seuchensituation angeordneten Maßnahmen für eine seuchensichere Entsorgung der sonstigen bei der Jagd anfallenden Tiermaterialien eingehalten werden.



Moderhinke

Die Moderhinke ist eine weit verbreitete und hochansteckende Klauenerkrankung bei Schafen, Ziegen, Farmwild und Neuweltkameliden, die meist erhebliche Herdenprobleme verursacht. Hauptverursacher der Moderhinke ist das Bakterium Dichelobacter nodosus. 

Mit Hilfe von Tupferproben des Zwischenklauenspaltes kann festgestellt werden, ob eine Infektion vorliegt und ermöglicht auch die Erfassung von subklinisch infizierten Tieren („Trägertieren“). 

Anbei finden Sie ein Infoblatt der Ages Linz, wo die Probenahme genau beschrieben wird. 

Die Kosten belaufen sich bei Einzeltieruntersuchungen auf netto 16,00 € und bei Pooluntersuchungen (maximal 10 Tiere pro Pool) netto auf Euro 6,00 pro Tier.

80% der Labornettokosten können laut Leistungskatalog des Tiergesundheitsdienstes Burgenland gefördert werden. Die Förderung ist mit der 5-fachen Höhe der Jahresbetriebserhebungskosten begrenzt.

Infoblatt Moderhinke AGES

Moderhinke - neuer Ansatz in Diagnostik und Bekämpfung AGES