Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Förderung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds in der Periode 2014 - 2020. Auf Basis dieser Verordnung sowie des Nationalen Strategieplan Österreichs für den Zeitraum 2014 bis 2020 wurde das Operationelle Programm Österreich - Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 (CCI-Nr. 2014AT14MFOP001) erarbeitet und durch die Europäische Kommission mit Durchführungsbeschluss vom 25. Februar 2015 genehmigt.
Die nationale Sonderrichtlinie zur Umsetzung des Operationellen Programms Österreich Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014 - 2020 (SRL EMFF) wurde am 30. Juni 2015 durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft genehmigt. Diese Sonderrichtlinie tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Die nationale Sonderrichtlinie zur Umsetzung des Operationellen Programms Österreich sieht folgende Maßnahmen vor:
Als Förderungswerber kommen in Betracht:
Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden. Jedem Antrag ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung anzuschließen.
Die Abgabe und Entgegennahme eines Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar und es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Das Eingangsdatum des Förderantrages gilt als frühest möglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten. Vorhaben, die bereits vor der Antragstellung begonnen wurden, werden nicht gefördert. Jegliche Ausgaben seitens des Förderungswerbers bis zu einer allfälligen schriftlichen Förderzusage durch die Förderstelle, erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung.
Über weitere notwendige projektspezifische Beilagen, die für das Genehmigungsverfahren benötigt werden, informiert Sie die Bewilligungsstelle.
Bekanntmachung: 26.08.2020
Förderstelle: Amt der burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Vorhabensart: 2.3.2 – Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Frist für die Einbringung: 16.10.2020
Zur Verfügung stehende Fördermittel: € 14.683,00
Bekanntmachung: 12.06.2020
Förderstelle: Amt der burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Vorhabensart: 2.3.2 – Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Frist für die Einbringung: 31.7.2020
Zur Verfügung stehende Fördermittel: € 14.683,00
Bekanntmachung: 4. Februar 2020
Förderstelle: Amt der burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Vorhabensart: 2.2.2 - Produktive Investitionen in der Aquakultur
Frist für die Einbringung: 7. Februar 2020
Zur Verfügung stehende Fördermittel: € 624.000,00
Bekanntmachung: 08.01.2020
Förderstelle: Amt der burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4,
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Vorhabensart: 2.3.2 - Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Frist für die Einbringung: 20.01.2020
Zur Verfügung stehende Fördermittel: € 87.420,00
Bekanntmachung: 16.09.2019
Förderstelle: Amt der burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4,
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Vorhabensart: 2.3.2 - Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Frist für die Einbringung: 20.10.2019
Zur Verfügung stehende Fördermittel: € 100.000,00
Bekanntmachung: 21.08.2019Förderstelle: Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Details: für mehr Informationen klicken Sie auf den folgenden Link: "Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020"
Frist für die Einbringung: 27.08.2019
Weitere Stichtage: werden bekanntgegeben
Zur Verfügung stehende Fördermittel: € 300.000
29.01.2019
Förderstelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Einreichstichtag für das voraussichtlich letzte Auswahlverfahren: 31.03.2019