Hier finden Sie aktuelle Informationen des Tiergesundheitsdienstes Burgenland
Dokumentationspflicht gemäß Schweinegesundheitsverordnung
In der Schweinegesundheitsverordnung - SchwG-VO ist vorgeschrieben:
Der Betriebsinhaber/die Betriebsinhaberin eines Zuchtbetriebes oder kombinierten Betriebes mit mehr als fünf Sauenplätzen oder mehr als 30 Mast- oder Aufzuchtplätzen hat sicherzustellen, dass für jede Sau unverzüglich
- Belegdatum,
- der Nachweis über den zur Zucht verwendeten Eber oder die Herkunft des verwendeten Samen,
- Umrauschen,
- Aborte,
- Wurfgröße (insgesamt geborene Ferkel je Wurf einschließlich totgeborener Ferkel),
- lebendgeborene Ferkel je Wurf sowie
- aufgezogene Ferkel je Wurf bis zum Absetzen dokumentiert werden.
Vorlage für Zuchtbetriebe, die der Dokumentationspflicht gem. SchwG-VO entspricht
Es können aber auch andere Aufzeichnungen (z.B. Sauenplaner) genutzt werden.
TGD-Tarifvereinbarung neu
Neue TGD-Tarifvereinbarung ab 1.4.2019