Imkerförderung 2020 - 2022

Die Imkereiwirtschaft ist ein Sektor, dessen wichtigste Funktionen die Erzeugung von Honig und anderen Imkereiprodukten sowie die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts sind.

Das neue "Österreichische Imkereiprogramm 2020-2022" zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen wurde am 14. März 2019 notifiziert und am 12. Juni 2019 durch die Europäische Kommission genehmigt.
Zur Umsetzung dieses Programms wurde am 12. Dezember 2019 die neue „Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2020-2022“ genehmigt.

Die folgenden Maßnahmen sind im Imkereiprogramm 2020-2022 enthalten:

  • Technische Hilfe für Imkerinnen und Imker und Imkerorganisationen;
  • Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten, insbesondere der Varroatose;
  • Rationalisierung der Wanderimkerei;
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Analyselabors, die Bienenzuchterzeugnisse untersuchen, mit dem Ziel, die Imkerinnen und Imker bei der Vermarktung und Wertsteigerung ihrer Erzeugnisse zu unterstützen;
  • Unterstützung der Wiederauffüllung des Bienenbestands;
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind;
  • Marktbeobachtung.


Weitere Informationen finden Sie unter folgende Links:

Die Imkereiförderung wird über die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt. Imkerinnen und Imker können nach dieser Sonderrichtlinie Zuschüsse für Investitionen oder den Ankauf von imkerlichen Kleingeräten beantragen. Darüber hinaus werden einzelbetriebliche Beratungen im Rahmen des Honigqualitätsprogramms, spezielle Betriebsberatungen und Betriebserhebungen im Bereich der Bienengesundheit sowie die praktische Bekämpfung der Varroatose durch Sachverständige gefördert.

Imkereiförderung - für allgemeine Informationen der Förderstelle klicken Sie auf folgenden Link:

ÖPUL-Förderung für die biologische Bienenhaltung

Im Rahmen des ÖPUL 2015-2020 wird unter bestimmten Voraussetzungen die biologische Bienenhaltung mit € 25,- jährlich pro Bienenvolk gefördert. Dies gilt auch schon für die Umstellungszeit.

Fördervoraussetzungen

ÖPUL steht für "Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft".
Im Rahmen dieser Förderschiene können auch biologisch wirtschaftende Imkereibetriebe unter den folgenden Voraussetzungen die Förderung von € 25/Bienenvolk erhalten:

Grundsätzlich kommen als Förderungswerber in Betracht:

  • natürliche Personen
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
  • juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
  • Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und die in § 2 der nationalen Direktzahlungsverordnung 2015 festgelegten Mindestvorgaben für die Flächenbewirtschaftung sowie die Bestimmungen des ,,aktiven Betriebsinhabers" gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 iVm § 8 Abs. 1 Z 1 MOG 2007 und § 4 der nationalen Direktzahlungsverordnung erfüllen. 

Mindestteilnahmebedingungen im 1. Förderjahr

Ein Vertrag zwischen dem Bund und dem Förderungswerber erfordert jedenfalls:

  • Im Herbst vor dem ersten Teilnahmejahr einen fristgerecht eingereichten Herbstantrag, in welchem der Förderungswerber die Maßnahmen, an denen er teilnehmen will, bezeichnet
  • sowie im ersten Teilnahmejahr einen Mehrfachantrag-Flächen, in welchem vom teilnehmenden Betrieb mindestens folgende Flächen in Österreich ausgewiesen sein müssen:
    • - 0,50 ha Flächen im geschützten Anbau (Nutzungsart A und GA)
    • oder - 1,00 ha Dauer-/Spezialkulturen (z.B. Obst, Hopfen, Wein)
    • oder  - 2,00 ha bewirtschaftete Fläche (ohne Almfutterflächen)
    • oder - 3,00 ha ausschließlich Almfutterflächen 

Ab dem zweiten ÖPUL-Teilnahmejahr ist die ÖPUL-Betriebsmindestgröße generell bei allen Maßnahmen nicht mehr erforderlich.
Die geforderte Mindestfläche kann auch gepachtet sein!
Die Haltung der Bienen und die Bienenstöcke müssen den Regeln der EU-Verordnung 834/2007 und der Kontrolle einer Bio-Kontrollstelle unterliegen.

Förderhöhe

Bei Teilnahme an der Option ,,Biobienenhaltung" ist im Mehrfachantrag-Flächen unter MFA-Angaben die Anzahl der bio-kontrollierten Bienenstöcke einzutragen.
Maximal. förderbar sind 1.000 Bienenstöcke pro Betrieb und Jahr. Es wird ein Förderung von € 25/Stock gewährt.
Weiters kann ein Kontrookostenzuschuss (für die Bio Kontrolle) im Mehrfachantrag Flächen beantragt werden.

Für weitere Informationen klicken Sie auf folgenden Link: