31.12.2017
VHA 8.6.2
Termin: 31.12.2017
Budget: €30.000,--
31.12.2017
VA 4.3.2
Termin: 31.12.2017
Budget: € 100.000.-
31.05.2016
Vorhaben und Bezeichnung: 8.5.1: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes
Frist für die Einbringung: 30.06.2016
Förderstelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4
Details: VHA-Tabelle; nähere Details sind bei der Förderstelle zu erfragen.
Fördervolumen: € 444.000,--
Weiterer Stichtag zur geblockten Vergabe: 31.12.2016
31.05.2016
Vorhaben und Bezeichnung: 8.5.3: Investitionen zur Stärkung des ökologischen Wertes der Waldökosysteme - Waldökologie-Programm
Frist für die Einbringung: 30.06.2016
Förderstelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4
Details: VHA-Tabelle; nähere Details sind bei der Förderstelle zu erfragen.
Fördervolumen: € 737.000,--
Weiterer Stichtag zur geblockten Vergabe: 31.12.2016
Förderstelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung , Abteilung 5 – Referat Güterwege-, Forst-, und Radwege
Vorhabensart: Ländliche Verkehrsinfrastruktur (VHA 7.2.1)
Stichtag für Auswahlverfahren: 09.09.2016
Zur Verfügung stehende Fördermittel: 300.000 €
Förderstelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abt. 3 Hauptreferat Wohnbauförderung
Referat Dorferneuerung
Vorhaben und Bezeichnung: 7.6.2 – Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung
Frist für die Einbringung: 19.09.2016
Details: siehe Homepage des Referates Dorferneuerung
Fördervolumen: € 1.050.000,00
Weiterer Stichtag: voraussichtlich 1. Quartal 2017
Die erhobenen Daten sollen in einer Datenbank gespeichert und zugänglich gemacht werden, wobei hier ein österreichweit einheitliches Datenbanksystem anzustreben ist.
Der zweite Schwerpunkt des Projektes ist die Erstellung der Grundlagen für den österreichischen Bericht gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum 2013-2018 (Berichtsteile A und B) für die im Burgenland vorkommenden Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlicher Bedeutung, wobei auch hier eine enge österreichweite Abstimmung unerlässlich ist. Die Endprodukte zu diesem Projektsteil haben auch die ausgefüllten Formblätter für den Bericht unter Verwendung des von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten IT-Tools sowie Verbreitungskarten mit einem österreichweit abgestimmten Raster zu umfassen.
Budget: 150.000.- Fördermittel
Termin: 29.2.2016
weitere Stichtage (monatlich): 31.3.2016, 30.4.2016, 31.5.2016 und 30.6.2016 - eingelangt bei der Abt. 4 (Datum des Eingangsstempels)
Förderungsziele:
Förderungsgegenstand:
Förderung:
Allgemeine Informationen
Die Abgabe und Entgegennahme des Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar, und es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Anerkennungsstichtag des Förderantrages als frühest möglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten gilt. Ein Projektbeginn vor Anerkennungsstichtag (bei vollständig eingebrachtem Förderantrag Eingangsstempel der Bewilligungsstelle Amt der Burgenländischen Landesregierung ) bedeutet den Ausschluss von der Förderung.
Jegliche Ausgaben seitens des Förderungswerbers bis zu einer allfälligen schriftlichen Förderzusage durch die Bewilligende Stelle erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung.
Es gelten die Sonderrichtlinie des Bundes "LE-Projektförderungen" des Programmes für ländliche Entwicklung (LE 2014-2020) und die Forstförderungsrichtlinie des Landes Burgenland.
Eine allfällige Bewilligung (Förderzusage) kann erst nach Vorlage eines formal vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Antragsunterlagen und nach Durchführung eines Auswahlverfahrens auf Basis der zur Verfügung stehenden