Die "umfassende Dorferneuerung" im Burgenland soll im Wesentlichen ein Synonym sein für zwei Begriffe: BürgerInnenbeteiligung und Nachhaltigkeit.
Seit 2007 orientiert sich die neue „umfassende Dorferneuerung“ im Burgenland an den Vorgaben der Agenda 21 , einem entwicklungs- und umweltpolitischen Aktionsprogramm der UNO für das 21. Jahrhundert. Ein hoher Stellenwert wird dabei auf Nachhaltigkeit und die Sicherung der Lebensgrundlagen des Menschen über Generationen hinweg gelegt. Auch die Einbindung der örtlichen Bevölkerung von Beginn an steht im Vordergrund.
Die Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 sieht für folgende Vorhabensarten der Dorferneuerung eine laufende Antragstellung vor.
Das Amt der Bgld. Landesregierung - Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz - Hauptreferat Ländliche Entwicklung, Referat Dorfentwicklung gibt daher als Stichtag für eine Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren den
Mittwoch, den 30. September 2020
bekannt.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4
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