Das neue Raumplanungsgesetz verfolgt ein zentrales Ziel, das gerade in der Corona-Krise noch größere Bedeutung gewonnen hat: Das Leben - speziell das Wohnen - im Burgenland soll leistbarer werden!
Die Neuerungen im Bereich der Raumplanung sind Teil eines umfassenden Pakets, zu dem auch weitere Attraktivierungen bei der Wohnbauförderung und das Erfolgsprojekt "Burgenländischer Handwerkerbonus" gehören.
Ein wesentlicher Punkt, mit dem das Burgenland österreichweit zur Modellregion wird, ist ein Rechtsanspruch auf leistbares Bauland. Wir verbessern mit den Maßnahmen in der Raumplanung die Lebenssituation vieler Burgenländerinnen und Burgenländer. Denn damit wird verhindert, dass sich, wie das zum Teil in Westösterreich der Fall ist, einheimische junge Familien Bauland nicht mehr leisten können.
Das Burgenland ist jenes Bundesland, das österreichweit den Spitzenplatz bei unbebautem Bauland vorweist. Während es im Bundesschnitt 23,5 Prozent sind, lag der Wert im Burgenland im Jahr 2019 bei 35,1 Prozent.
Wenn Baulandreserven vorliegen, müssen die Gemeinden in Hinkunft mit den Grundstückseigentümern einen leistbaren Kaufpreis festlegen. Scheitern die Verhandlungen, müssen neue Flächen in Bauland umgewidmet werden. In der Folge kann es auch zu Rückwidmungen von nicht verfügbarem Bauland kommen.
Hinzu kommt eine Abgabe auf als Bauland gewidmete Grundstücke, die aber für 'Häuslbauer' nicht verfügbar gemacht werden. Mit diesem Schritt wollen wir vor allem dem spekulativen Horten von Bauland einen Riegel vorschieben. Ausgenommen von der Mobilisierungsabgabe sind unter anderem Grundstücke für eigene Kinder bzw. Enkelkinder - dabei gilt die Regelung: pro Kind (bis 30 Jahre) ein Grundstück.
Maßnahmen in diese Richtung werden auch in anderen Bundesländern wie in Niederösterreich gesetzt. Denn: Unbebautes Bauland ist kein Sparbuchersatz, weil damit wertvolle Flächen blockiert werden, die beispielsweise junge Familien für die Verwirklichung ihres Wohntraums benötigen würden.