Photovoltaik- und Speicheranlagen

Das Land Burgenland gewährt Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicheranlagen sofern keine Förderung (Steuerbefreiung) von Förderstellen des Bundes erfolgt. Da Förderungen des Bundes vorrangig zu nutzen sind, sind aufgrund der Veröffentlichung der Förderung von Stromspeicheranlagen (Neuerrichtung und Erweiterung bereits vorhandener Anlagen durch den Klima- und Energiefonds per 10.04.2024) Anträge auf Förderung ab sofort vorrangig beim Klima- und Energiefonds gemäß deren aktuell gültigen Richtlinie und Vertragsbestimmungen zu stellen. Nachstehend der Link zur Homepage mit den Informationen und Möglichkeit der Registrierung: https://www.klimafonds.gv.at/call/stromspeicheranlagen-2024/ 

Alles neu bei PV-Anlagen: So sieht die Förderung ab 2024 aus (bmk.gv.at)

Mögliche Landesförderungen (falls Bundesförderung abgelehnt wird):

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn keine UST-Befreiung gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 vorliegt und eine Bundesförderung (insbesonders EAG-Investitionszuschuss oder Klima- und Energiefonds) abgelehnt wurde oder nicht besteht. Besteht eine Bundesförderung ist diese zielstrebig vorrangig zu nutzen. Wird es unterlassen zur Verfügung stehenden Bundesförderungen zu beantragen und derartige Förderanträge zielstrebig zu verfolgen, kann keine Landesförderung nach dieser Förderrichtlinie gewährt werden.

Online-Antrag         Förderrichtlinie 2024

Antrag Photovoltaikförderung (pdf)        Antrag Photovoltaikförderung (word)