Nicht amtliche Sachverständige

Im Zukunftsplan Burgenland wurde festgelegt, dass Gemeinden – unter anderem durch den Aufbau eines Pools von gut ausgebildeten Sachverständigen (vorrangig nicht amtliche Bausachverständige) – unterstützt werden sollen, um die immer höheren technischen Anforderungen im Rahmen von z.B. Bauverfahren in den einzelnen Fachdisziplinen bestmöglich abhandeln zu können.

Um im Verzeichnis dieses Pools aufgenommen zu werden, ist es für die Sachverständigen erforderlich, einen 3-tägigen Basislehrgang zu durchlaufen. Angesprochen werden Personen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes eines Ziviltechnikers oder Baumeisters vorliegen. 

Aus diesem Grund wurde im Jahr 2022 eine vom Burgenländischen Städtebund, GVV, Gemeindebund, wie auch dem Unabhängigen Gemeindevertreterforum unterstützter 3-tägiger Basislehrgang in Kooperation mit der Akademie Burgenland durchgeführt.

Der Lehrgang wurde von Expert*innen des Amts der Burgenländischen Landesregierung sowie aus der Praxis in Kooperation mit der Akademie Burgenland entwickelt und im Frühjahr/Herbst 2022 sowohl in Eisenstadt als auch in Pinkafeld mit folgenden Inhalten durchgeführt:

Modul 1 

  • Teil 1: Grundzüge des Verwaltungsverfahrensrechts
  • Teil 2: Sachverständige im Verwaltungsverfahren
  • Teil 3: Die Haftung der Behörde und des Sachverständigen

Modul 2 

  • Teil 1: Das Erstellen und der Aufbau eines Gutachtens
  • Teil 2: Anforderung, Erstellung und Verwertung eines Gutachtens

Modul 3 

  • Teil 1: Der Sachverständige im Bauverfahren
  • Teil 2: Der Sachverständige im Bauverfahren
    • Elektrotechnik
    • Wasserbau
    • Lüftungstechnik, Heizungstechnik und Schall

Insgesamt absolvierten rund 40 Personen diesen Basislehrgang und wurden im nächsten Schritt in das Verzeichnis für nicht amtlichen Sachverständige (NASV) aufgenommen. 

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Bauwesen - nicht amtliche Sachverständige

Der Basislehrgang bzw. die weiterführenden Lehrgänge werden - je nach Bedarf - in einem Zyklus von 3 Jahren angeboten. Um im Verzeichnis zu bleiben, soll zumindest eine Weiterbildung innerhalb von 2 Jahren besucht werden.