Alternativenergieanlagen - Förderung

Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Prälat Gangl Straße 1, 7000 Eisenstadt, persönlich oder per Post einzubringen.

Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag:         8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag:                                   8.00 bis 12.00 Uhr
Info-Hotline:                            057600/2801
E-Mail:                                    post.a9-energie(at)bgld.gv.at

Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.

Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.

 

MaßnahmeGrundbetrag (€)mögliche Förderhöhe (€)
Warmwasserwärmepumpen300600
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung7001.100
Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe)1.8002.500
Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)1.8002.500
Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen)7001.600
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung1.2001.700
Hauszentralheizung über Biomasse1.4002.200
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie4001.100
Fernwärmeanschlüsse1.4002.000
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)8001.400
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen1.0001.200
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen300400

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