Zahlungsantragsformulare für die VHA 7.1.2, 7.6.2 und 7.1.3


Eine Auszahlung von Förderungsmittel ist nur nach Vorlage eines Zahlungsantrages samt den erforderlichen Beilagen möglich. Der Zahlungsantrag (Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellung für Investitionskosten für die VHA 7.6.2, Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellung für Sachkosten für die VHA 7.1.2 und 7.1.3) wird erst nach Genehmigung eines Vorhabens (Zusendung eines Genehmigungsschreibens) angenommen.

Der Zahlungsantrag und die erforderlichen Belegaufstellungen sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben postalisch, per Fax oder eingescannt an das Referat Dorfentwicklung zu übermitteln. Ergänzend dazu sind die Belegaufstellungen als Excel-Datei per Email an
post.a4-dorfentwicklung(at)bgld.gv.at zu übermitteln.

Im Dokument „Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen" finden Sie die genauen Bestimmungen, welche bei der Erstellung von Zahlungsantragsunterlagen zu berücksichtigen sind. Ebenso wird auf die „Ausfüllhilfe für die Belegaufstellungen des Zahlungsantrages" hingewiesen.

WICHTIG:
Bei den Belegaufstellungen dürfen die Makros nicht entfernt werden, da sonst eine Weiterbearbeitung durch die Förderstelle nicht möglich ist. Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria nach Prüfung der Zahlungsantragsunterlagen durch die Bewilligende Stelle.
Aus verwaltungstechnischen und budgetbedingten Verzögerungen bei der Auszahlung können keine Ansprüche abgeleitet werden.