Informationen und Formblätter zu Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz BVergG für öffentliche Auftraggeber

Seitens der AMA Agrarmarkt Austria wurde die bewilligende Stelle beauftragt, alle Vergabeverfahren (nicht nur bzw. auch Direktvergaben) von öffentlichen Auftraggebern auf die Einhaltung des BvergG genau zu prüfen. Alle Vergaben nach dem BVergG müssen transparent dokumentiert werden.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben (Gesamtwert aller zum Vorhaben gehörenden Leistungen) sind so genau wie möglich darzustellen und können durch eine ausreichend begründete, detaillierte und für die Bewilligende Stelle nachvollziehbare Kostenschätzung (z.B. gemäß ÖNORM B 1801-1, etc.) eines Sachkundigen oder durch bereits
vorliegende Ausschreibungsergebnisse, Angebote sowie unverbindliche Preisauskünfte (z.B. bei Direktvergabe) mit dem Förderungsantrag eingereicht und nachgewiesen werden.

Für die Kosten von Leistungen können vorerst sachkundige Schätzungen eingereicht werden, wobei spätestens mit dem Zahlungsantrag die Plausibilisierungsunterlagen vorzulegen sind (durch eine sachkundige Schätzung des Auftragswertes UND einem dokumentierten Vergabeverfahren gemäß BVergG 2018 ist die Kostenplausibilisierung im Rahmen des Zahlungsantrages möglich).
Bei Direktvergaben sind die Plausibilisierungsunterlagen spätestens mit dem Zahlungsantrag (z.B. 3 Angebote über € 10.000,00, 2 Angebote unter € 10.000,00) vorzulegen.
Die nachstehenden Formblätter sind spätestens mit dem Zahlungsantrag vollständig ausgefüllt dem Referat Dorfentwicklung vorzulegen. Zur besseren Verständnis wird auf beiliegende Ausfüllhilfe hingewiesen.

Nach Art. 35 Abs. 2 lit. b VO (EU) Nr. 640/2014 wird die beantragte Förderung ganz oder teilweise abgelehnt oder ganz oder teilweise zurückgenommen, wenn u. a. die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe nicht eingehalten werden.