VHA 7.6.4 - Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren

Was sind die Förderungsziele dieser Vorhabensart?

  • Erhaltung und Verbesserung der Funktionalität bestehender Schutzinfrastrukturen sowie deren vorausschauende Planung
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie dessen kulturellen und natürlichen Erbes
  • Information der Öffentlichkeit über die Leistungen und Wirkungen der Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren durch bewusstseinsbildende Maßnahmen


Wer wird gefördert?

Zusammenschlüsse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, deren Betriebsleiter die Bedingungen für Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfüllen.

Sonstige Förderungswerber

  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Wassergenossenschaften, Wasserverbände
  • Gebietskörperschaften, bei Vorhaben gemäß Punkt 3 (b) und Punkt 4 nur Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

  1. Stärkung der regionalen Erhaltungsaufgaben von Schutzinfrastruktur unter Berücksichtigung des Einflusses des Klimawandels:
    • Studien zur Erhöhung der Bestandsicherheit und Funktionalität von Schutzinfrastruktur nach einheitlichen Standards
    • Investitionen zur Nachrüstung von technischen Monitoring- und Messprogrammen
  2. Erarbeitung von Planungsgrundlagen für die flächenhafte Darstellung gravitativer Naturgefahren sowie bezughabende Managementpläne zum Schutz des ländlichen Raumes:
    • Erstellung von Gefahren(hinweis)karten für Gemeinden mit hohem Risiko durch Massenbewegungen inkl. geotechnische Grundlagenerhebung und Prozessmodellierung
    •  Erstellung von Managementplänen für gravitative Naturgefahren
  3. Erstellung von Planungs- und Managementgrundlagen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Flächen- und Muldenrückhalts, des Hangwasserregimes einschließlich Entwässerung labiler Hänge und zur Reduktion der Flächenerosion:
    • Erstellung von Gefahrenhinweiskarten (Hangwasserregime, Flächenerosion) und darauf aufbauenden Managementplänen inkl. Grundlagenerhebung und Prozessmodellierung
    • Kleinmaßnahmen zum Flächen- und Muldenrückhalt für Wasser und Sedimente
  4. Inventurmaßnahmen zur Identifizierung und Erhaltung des bestehenden Schutzpotenzials der Wildbach- und Lawinenverbauung:
    • Dokumentation und Präsentation historischer Schutzmaßnahmen
    • Erhaltung historischer Schutzbauten, sofern kein rechtsgültiger Bescheid zu deren Erhaltung verpflichtet ist
  5. Investitionen zur Wiederherstellung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Produktionspotenzial) nach Naturkatastrophen sowie zur Schaffung von Sedimentationsflächen und Sedimentdeponien:
    • Investitionen zur Wiederherstellung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Produktionspotenzial) nach Naturkatastrophen und Deponierung des Materials
    • Studien und Investitionen zur Schaffung von Sedimentationsflächen und Sedimentdeponien
  6. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren:
    • Maßnahmen zum Aufbau der für die Überwachungs-, Aufsichts- und Erhaltungsaufgaben im Naturgefahrenmanagement notwendigen praktischen Erfahrungen und Kompetenzen
    • Informationsveranstaltungen
    • Verbreitung von Informationen in Print- und elektronischen Medien
  7. Planung und Errichtung von Maßnahmen zur temporären Sicherung des ländlichen Raumes sowie der gesicherten Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials:
    Monitoring, Warnung, künstliche Auslösung von Gefahrenprozessen inkl. der Vorhaltung von Einsatzmitteln, Anschaffung von Spezialgeräten und der Erstellung von überbetrieblichen Bearbeitungsplänen
  8. Studien zur Identifizierung und Kartierung des Wildholzgefährdungspotenzials in Wildbächen und Flüssen sowie darauf aufbauenden Maßnahmen-, Einsatz- und Notfallplänen: Dienstleistungen zur Identifizierung des Wildholzgefährdungspotenzials in Wildbächen und Flüssen inkl. Kartierungsarbeiten sowie Erstellung von Maßnahmen-, Einsatz- und Notfallplänen

Was sind die Förderungsvoraussetzungen?

  • Das Vorhaben darf für Kleinmaßnahmen zum Flächen- und Muldenrückhalt für Wasser und Sedimente ein Retentionsvolumen von 10.000 m³ nicht überschreiten.
  • Der Bewilligenden Stelle müssen geeignete Projektunterlagen (z.B. Bewilligungen, Gutachten, Pläne, usw.) vorgelegt werden.
  • Es sind gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten (z.B. Pläne, Aufsichtstätigkeiten) nicht förderbar.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Es wird ein Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 % gewährt.
  • Es kann auch der Grunderwerb gefördert werden. Wichtig ist hier die Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes.

Wo ist der Förderungsantrag einzureichen?

Förderungsanträge können laufend beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz, eingebracht werden.

Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit festgelegten, einheitlichen, transparenten und objektiven Bewertungsschemas anhand eines Punktesystems qualitativ und quantitativ bewertet und ausgewählt. Nur jene Förderungsanträge, die bis zu einem vorgegebenen Stichtag vollständig bei der Bewilligenden Stelle eingelangt und entscheidungsreif sind, können in das nächste Auswahlverfahren einbezogen werden. Um für eine Förderung grundsätzlich in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunktezahl erreicht werden.

Formulare

Stand der Umsetzung:
Von den in der laufenden Förderperiode zur Verfügung stehenden Beträgen im Ausmaß von EUR 1.900.000,-- wurden bereits Anträge im Ausmaß von rund 3,2 MEUR eingereicht.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass nur vollständige Anträge in das Auswahlverfahren gelangen, dort nach Kriterien gemäß Auswahlkatalog bepunktet und der Reihenfolge nach ausgewählt werden. Bei Überschreitung des zur Verfügung stehenden Budgets sind weitere Anträge abzulehnen.