Über die Initiative

Die Initiative für nachhaltige Vereinsfeste im Burgenland umfasst einerseits die Auszeichnung zu "a sauberes Festl" sowie andererseits den Verleih von Mehrwegbechern.
Mehrwegbecher können sich auch jene Vereine ausborgen, die keine Auszeichnung zu "a sauberes Festl" erhalten. Allerdings gibt es für die mit "a sauberes Festl" ausgezeichneten Feste auch eine höhere Förderung für das Ausborgen der Mehrwegbecher.

Alle Details findest du in den FAQs, im Infoblatt Mehrwegbecher sowie beim Veranstaltungsservice des Landes. 

    FAQs zu "A sauberes Festl"

    Förderbar sind öffentliche Veranstaltungen im Burgenland, die von Vereinen, deren Sitz im Burgenland ist, von Personengemeinschaften, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, von Politischen Parteien im Sinne des Parteiengesetzes 2012, von Einrichtungen, die als Teile des Katastrophenhilfsdienstes nach dem Katastrophenhilfegesetz gelten, oder von im Burgenland ansässigen Teil- und Unterorganisationen von in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften durchgeführt werden. Dabei müssen die Kriterien für das Prädikat „a sauberes Festl“ erfüllt werden.

    Vereine, deren Sitz im Burgenland ist, Personengemeinschaften, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes 2012, Einrichtungen, die als Teile des Katastrophenhilfsdienstes nach dem Katastrophenhilfegesetz gelten, oder im Burgenland ansässige Teil- und Unterorganisationen von in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften.

    Einrichtungen, die als Teile des Katastrophenhilfsdienstes nach dem Katastrophenhilfegesetz gelten im Burgenland ansässige Teil- und Unterorganisationen von in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften

    Nach Ansuchen, Zusicherung sowie glaubhafter Erbringung der erforderlichen Nachweise nach der Veranstaltung und positiver Prüfung durch die Förderstelle erfolgt eine Auszahlung des Förderbetrages auf das angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Die Aktion endet mit Verbrauch der Mittel, spätestens jedoch mit 31.10.2024.

    Alle Maßnahmen sind fotografisch (zB Fotos der Veranstaltung, der Getränkestände, besetzten Tischen mit sichtbar angebrachten Logos der Veranstaltung) bzw. durch eingescannte Eintrittskarten, Einladungen, Plakate, Getränke- und Speisekarten, Vereinbarungen betreffend Müllentsorgung, Rechnungen etc. zu dokumentieren. Ab heuer steht euch dafür ein Online-Formular zur Verfügung! 

    Zugleich hat die Förderstelle das Recht auf uneingeschränkten Zutritt zur Veranstaltung zur Kontrolle der angegebenen Kriterien auf der Checkliste.

    Die Förderrichtlinien finden Sie unter Downloads.

    Das Förderansuchen wird online mittels Checkliste gestellt.

    Der Antrag um Förderung kann online auf der Homepage direkt an das Land Burgenland gestellt werden. Einfach Checkliste online ausfüllen und absenden. Das Ansuchen muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

    Das Werbebanner mit L x B 3 x 1m ist sichtbar für alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung anzubringen, sofern dieses vom Land zur Verfügung gestellt werden kann. Das Banner ist zur einfachen Befestigung rundum gelocht. Das Banner wird vom Veranstaltungsservice Burgenland verliehen.

    Die Initiative „a sauberes Festl“ fördert verantwortungsbewusstes, ressourcenschonendes und klimafreundliches Feiern und trägt so zur Umsetzung der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 bei. Sie macht deutlich: Nachhaltiges Handeln kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern bereichert unser aller Leben und macht Spaß!

    FAQs zu Verleih Mehrwegbecher

    Für öffentliche Veranstaltungen im Burgenland, die von einem Förderwerber im Sinne des §3 der Förderrichtlinie durchgeführt werden – also einem Verein, einer Personengemeinschaft, einer Politischen Partei im Sinne des Parteiengesetzes 2012, einer Einrichtung, die als Teil des Katastrophenhilfsdienstes nach dem Katastrophenhilfegesetz gilt, oder einer im Burgenland ansässigen Teil- oder Unterorganisation von einer in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaft – können die Becher zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Becher sind der Richtlinie für „a sauberes Festl“ zu entnehmen. Für Veranstaltungen, die nach Prüfung mindestens 35 Punkte gemäß Checkliste erfüllen, beträgt die Förderung 30 % der Servicekosten, für Veranstaltungen, für die keine Förderung gemäß Abschnitt 1 der Förderrichtlinie zugesichert wurde, beträgt die Förderung 15%.

    Das Land Burgenland verfügt über 10.000 Stück Mehrwegbecher, wobei

    • 4.000 Stück Becher mit 0,3 Liter Inhalt (mit 0,25l Markierung)
    • 6.000 Stück Becher mit 0,5 Liter Inhalt

    zur Verfügung gestellt werden können.

    Sollte das Becherkontingent nicht ausreichen, so werden ausschließlich Becher desselben Typs und demselben Fassungsvolumen in einem neutralen Design zur Verfügung gestellt. Förderbar sind allerdings nur die Becher, welche mit dem Landeslogo versehen sind.

    Bestelleinheiten:

    • 0,3 l Becher: 350 Stück pro Transportbox
    • 0,5 l Becher: 280 Stück pro Transportbox

    Die Becher sind nach positivem Ansuchen bei der Bgld. Landesregierung beim Dienstleister zu bestellen. Die Kontaktdaten des Dienstleisters erhalten Sie nach positiver Prüfung des Antrages.

    Die Kosten pro Becher betragen € 0,11,- exklusive Mehrwertsteuer, darin enthalten sind bereits die Kosten für die Reinigung sowie die Transportboxen, der Transport der Boxen wird gesondert verrechnet.

    Transportkosten:

    • Im Umkreis von Wien (36 km):€ 135,- exkl. Mwst.
    • Außerhalb 36 km Umkreis von Wien: € 270,- exkl. Mwst.

    Die Bestellung und Lieferung der Becher erfolgt nach Vereinbarung mit dem Dienstleister, der die Becher verwaltet.

    Für jeden Becher, der ersetzt werden muss, entstehen für den Mieter folgende Kosten (exkl. Mwst):

    • Mehrwegbecher der Größe 0,3 l: € 0,70,-
    • Mehrwegbecher der Größe 0,5 l: € 0,75,-
    • Mehrwegbecher- Transportbox: € 30,-

    Daher wird empfohlen, einen Einsatz in der Höhe von mindestens € 1,- bei der Ausgabe der Becher einzuheben.

    Die Rückgabe der Becher hat gemäß der Vereinbarung mit dem Dienstleister schnellstmöglich zu erfolgen (in der Regel innerhalb 48 Stunden nach ihrem Einsatz).

    Die Reinigung der Becher wird ausschließlich vom Dienstleister übernommen und kann aus hygienischen Gründen nicht vom Veranstalter beauftragt und/oder durchgeführt werden.

    Für Veranstaltungen, die nach Prüfung mindestens 35 Punkte gemäß Checkliste erfüllen, beträgt die Förderung 30% der Servicekosten, für Veranstaltungen, für die keine Förderung gemäß Abschnitt 1 der Förderrichtlinie zugesichert wurde, beträgt die Förderung 15 %.

    Genaue Informationen sind aus der Förderrichtlinie „a sauberes Festl“ bzw. aus dem „Infoblatt Mehrwegbecher“ zu entnehmen.

    Hier geht's zur Anfrage für den Mehrwegbecherverleih.