Fischottermanagement im Burgenland

Der Fischotter (Lutra lutra) ist durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU eine streng geschützte Art. Im Burgenland unterliegt der Otter dem Jagdrecht und ist ganzjährig geschont. Im Verlauf der vergangenen drei Jahrzehnte hat sich der Fischotter im Burgenland wieder flächendeckend ausgebreitet. Da der Fischotter sich überwiegend von Fischen ernährt, kommt es insbesondere in der Kulturlandschaft zu Konflikten, da Mensch und Otter um Fische konkurrieren. Durch den gesetzlichen Schutz, den der Otter genießt, können die betroffenen Teichwirte wie auch die Fließgewässerbewirtschafter nicht durch Bejagung gegen den Otter vorgehen. Es müssen daher Wege gefunden werden, um den bestehenden Konflikt bestmöglich zu entschärfen und eine friedliche Koexistenz von Mensch und Fischotter zu ermöglichen. - Infofolder

Fischotter-Ombudsmann

für kostenlose Information & Beratung

Dr. Andreas Kranz
E-Mail: andreas.kranz(at)alka-kranz.eu
Mobil: 0664 2522017

Vier Säulen des burgenländischen Konzeptes

1. Ressourcenmanagement: bestmöglicher Schutz von Teichanlagen durch otterdichte Zäunung sowie angepasste fischereiliche Bewirtschaftung der Fließgewässer mit Rücksicht auf den Otter sowie die Minimierung von Maßnahmen, die otterbedingte Schäden am Fischbestand provozieren.
2. Ottermanagement: Einschränkung des durch den Menschen dem Otter in der Kulturlandschaft insbesondere in Form der Teiche zur Verfügung gestellten Nahrung und damit nachhaltige Begrenzung der Otterdichte.
3. Peoplemanagement: Beratung und Aufklärung der Betroffenen, um Schäden zu minimieren bzw. nicht zu provozieren und um über fachliche Informationen zum Otter und seiner Lebensweise sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen mehr Verständnis für den Otter und das notwendige Management zu erwirken.
4. Angewandte Forschung und Monitoring: gezielte Forschung zur Abklärung von Fragen, die im Kontext des Konfliktes von besonderer Bedeutung sind.

Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes

1. Installierung eines Otter-Ombudsmannes, eines für alle Betroffenen zur Verfügung stehenden Beraters, der auch in die Umsetzung von otterrelevanten Förderprogrammen wesentlich involviert ist.
2. Förderung von Abwehrmaßnahmen an Teichen, um dem Otter den Zutritt zu den Teichen bestmöglich zu erschweren bzw. zu verhindern.
3. Honorierung von naturnahen Teichen, die auf Grund ihrer Uferausstattung, Größe oder die Form des Zu- und Abflusses nicht effektiv gegen Otter gezäunt werden können.
4. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Einzelgesprächen, Vorträgen und Beiträgen in Zeitschriften sowie durch Information der Medien.
5. Beratung und Inputs seitens des Ombudsmannes für das Amt der Burgenländischen Landesregierung zur Optimierung von Förderprogrammen sowie die Ausrichtung und Feinjustierung des Konfliktmanagements.
6. Monitoring des Otterbestandes über indirekte Nachweise sowie Analyse und Auswertung tot aufgefundener Otter.
7. Forschungsprojekte wie jenes zur Quantifizierung der Auswirkungen des Fischotters auf die Äsche in der Lafnitz (Laufzeit 2019 – 2022).

Aufgaben des Fischotter-Ombudsmannes

1. Identifikation von Otternachweisen an Teichen wie Fließgewässern sowie Dokumentation von Reproduktion und Reproduktionserfolg.
2. Auswertung toter Otter (Todesursache, Populationsparameter, Gesundheitsparameter, Konflikt-Lebensraumanalyse des Unfallortes).
3. Kontrolle bestehender Otterabwehrzäune auf Effizienz.
4. Beratung der Teichwirte bei der Errichtung neuer und der Verbesserung bestehender Abwehrzäune.
5. Mitwirkung bei der Förderung der Otterabwehrzaunförderung des Landes in Kooperation mit der Burgenländischen Landwirtschaftskammer.
6. Beurteilung von Teichen in Hinblick auf das Naturteichförderprogramm des Landes.
7. Ermittlung der jährlichen Förderhöhe für Naturteiche in Abhängigkeit vom Ausmaß der Ufer- wie Wasservegetation sowie administrative Unterstützung des Naturschutzbundes bei der Auszahlung der Fördermittel.
8. Vorträge für Organe des Naturschutzes, der Jagd und der Fischerei.
9. Beratungstätigkeit für das Amt der Burgenländischen Landesregierung.
10. Ansprechpartner für alle erdenklichen Fragen aus der Bevölkerung zum Fischotter.