Invasive Arten – Im Kampf gegen Aliens

„Invasive Alien Species“ – zu Deutsch invasive gebietsfremde Arten – stellen eine zunehmende Gefährdung für unsere heimische Biodiversität, aber auch unsere Gesundheit und sogar Wirtschaft dar. Die EU-Verordnung 1143/2014 sagt den „IAS“ den Kampf an, indem sie die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, gezielte Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten auszuarbeiten und umzusetze

Warum gegen IAS vorgehen?

„Invasive Alien Species“ oder „Neobiota“ sind Tier- oder Pflanzenarten, die nicht heimisch sind, sondern durch den Menschen aktiv oder passiv in fremde Gebiete eingebracht wurden und dort mit heimischen Arten konkurrieren. In manchen Fällen können sich solche Arten in diesem für sie neu erschlossenen Lebensraum vermehren und soweit ausbreiten, dass sie heimische Arten verdrängen und so die Biodiversität negativ beeinflussen

Aktionsplan gegen IAS

Um die weitere Einbringung solcher Arten sowie ihre Ausbreitung nachhaltig einzudämmen, trat mit 1. Jänner 2015 die EU-Verordnung 1143/2014 in Kraft, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ein Aktionsprogramm zur nachhaltigen Eindämmung zu erstellen, das folgende Maßnahmen beinhaltet:

• Identifizieren von Pfaden: Die bedeutendsten „Pfade“ – zu verstehen als Möglichkeiten der Einbringung bzw. Ausbreitung – werden identifiziert: z.B. Verunreinigung von Erdmaterial oder Saatgut, blinde Passagiere an Verkehrsmitteln, Verbreitung entlang von Verkehrswegen, Handel (Haustiere, Aquaristik, Zierpflanzen), Kontamination von Geräten (z.B. Angelzubehör), eigenständige Ausbreitung entlang von Wasserwegen etc.

• Aktionspläne: Das Ziel der Aktionspläne ist es, die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung von in der EU-Verordnung angeführter invasiver gebietsfremder Arten in die bzw. innerhalb der Europäischen Union zu verhindern.  Die Aktionspläne sollen eine Beschreibung der zu treffenden Maßnahmen (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Minimierung von Verunreinigungen) sowie Zeitpläne für deren Umsetzung enthalten.
Die österreichischen Bundesländer haben daher das Umweltbundesamt beauftragt, einen österreichweiten Aktionsplan in Abstimmung mit den betroffenen Bundesinstitutionen und Interessenvertretern zu erstellen. Die aktuelle Version finden Sie hier:Langversion - Kurzversion

• Management: Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Ausbreitung oder aktiven Eindämmung werden für die bereits in den jeweiligen Mitgliedsstaaten verbreiteten bzw. etablierten Arten der Unionsliste (siehe unten) ausgearbeitet.

• Überwachungssystem zur Früherkennung: Prävention, d.h. die Verhinderung der Einschleppung gebietsfremder Arten ist die kostengünstigste Strategie. Einmal eingeschleppte und etablierte invasive Arten sind hingegen nur mit großen Kosten zurückzudrängen, ihre weitere Ausbreitung zu unterbinden ist sehr schwierig und aufwändig. Die Früherkennung ist deshalb zur effektiven Bekämpfung essentiell.

Die IAS-Liste – Aliens im Burgenland?

Zentrales Element der IAS-Verordnung ist eine „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“. Diese „Unionsliste“ wird nach einem, bestimmten Kriterien folgenden, Evaluierungsprozess auf Vorschlag der Europäischen Kommission von den Mitgliedsstaaten beschlossen und im Rahmen einer Durchführungsverordnung angenommen. Sie ist dynamisch und soll immer wieder erweitert werden.

Im Burgenland kommen 15 der aktuell 66 Arten der Unionsliste vor, und zwar elf Tier- und vier Pflanzenarten. Einige davon, wie der Götterbaum, das Drüsige Springkraut, die Bisamratte oder die Fischart Blaubandbärbling, sind bereits weit verbreitet. Andere wie die Nutria sind lokal etabliert, während manche gelegentlich bei uns auftauchen, etwa infolge illegaler Aussetzungen wie z.B. die Buchstaben-Schmuckschildkröte oder die Nilgans.

Problematische Arten

Nicht alle gebietsfremden Arten wirken sich negativ aus. Aus Naturschutzsicht im Burgenland besonders problematische invasive Arten sind vor allem der Götterbaum, das Drüsige Springkraut sowie der amerikanische Signalkrebs, der den Erreger der Krebspest überträgt, gegen den heimische Arten keine Abwehrmechanismen besitzen.

Beschränkungen

Für die Arten der Unionsliste gelten folgende Bestimmungen (Art. 7), um ein gezieltes bzw. absichtliches Verbreiten zu verhindern:
• Keine vorsätzliche Einfuhr (bzw. Durchfuhr) durch Gebiete der Europäischen Union
• Keine Beförderung in die/aus der oder innerhalb der Europäischen Union
• Haltungsverbot (Ausgenommen sind Individuen die vor der Nennung auf der Unionsliste im Besitz waren, bis zu ihrem natürlichen Ableben. Vorausgesetzt sie werden so gehalten, dass ein Entkommen und eine weitere Fortpflanzung nicht möglich ist)
• Keine Weitergabe, Verwendung oder Tauschhandel innerhalb der Europäischen Union
• Zuchtverbot (Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung sind zu unterbinden)
• Keine Freisetzung in die Umwelt in der Europäischen Union
In geprüften Ausnahmefällen, gebunden an bestimmte Voraussetzungen und Zulassungsverfahren, kann von diesen generellen Verboten Abstand genommen werden, vorausgesetzt es besteht ein hohes öffentliches Interesse.

Neobiota aktiv bekämpfen

Die aktive Bekämpfung von invasiven Arten ist je nach Ausbreitungsgrad mühevoll, eine erfolgreiche Verdrängung ist in vielen Fällen kaum möglich. Trotzdem muss eine weitere Vermehrung und Ausbreitung unterbunden werden. Die Wahl der Methode ist von Art, Standort, Entwicklungsstadium und der Größe des Ausbreitungsstandortes abhängig und reicht vom vollständigen Entfernen und Entsorgen der Pflanze samt Wurzel bis hin zu regelmäßigem Mähen, um ein Aussamen zu verhindern.

Weiterführende Informationen:
www.neobiota-austria.at

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