Naturdenkmale im Burgenland

Zu Naturdenkmalen können durch Bescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erklärt werden

  • Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen und kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind oder
  • kleinräumige Gebiete, die für den Lebenshaushalt der Natur, das Klima oder als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten besondere Bedeutung haben (Kleinbiotope) oder in denen seltene oder wissenschaftlich interessante Mineralien oder Fossilien vorkommen.

Die geografischen Lagen der Naturdenkmäler sind im GIS ersichtlich.