„Abfallsammler” ist jede Person, die von Dritten erzeugte Abfälle selbst oder durch andere
„Abfallbehandler“ ist jede Person, die Abfälle verwertet oder beseitigt.
Wer Abfälle sammelt oder behandelt bedarf gemäß §24a AWG 2002 einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann.
Ein Antrag ist an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 5 Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu richten und hat zu enthalten: