Datenschutzmitteilung

Zur Beantragung der Förderung von Mittagessensbeiträgen ist das Akzeptieren der nachstehenden Datenschutzmitteilung erforderlich:

Ich nehme zur Kenntnis, dass die von mir bekannt gegebenen personenbezogenen Daten und Einkommensnachweise im Rahmen der Förderabwicklung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Mittagessensbeiträgen vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at, als zuständige Förderstelle gem. Art 6 Abs. 1 lit b der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO verarbeitet werden.

Ich willige gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein, dass die Förderstelle nach Prüfung und Feststellung der Förderwürdigkeit der Gemeinde, in welcher das Kind, für welches Mittagsessensförderung beantragt wird, eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Primarschule oder Mittelschule besucht, eine Mitteilung über die Förderzusage erstattet.

Wenn das Kind, für welches Mittagessensförderung beantragt wird, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat: Ich willige in die Verarbeitung der von mir bekannt gegebenen personenbezogenen Daten des Kindes, für welches Mittagessensförderung beantragt wird, ein.

Der Zweck der Verarbeitung ist die Bearbeitung und Abwicklung der Förderung der Mittagessensbeiträge.

Ich nehme zur Kenntnis, dass zu diesem Zweck meine personenbezogenen Daten im Zentralen Melderegister (ZMR), beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, im Transparenzportal sowie bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Landes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, erhoben bzw. an diese übermittelt werden, wobei diese wiederum berechtigt sind, die für die Anfragenbeantwortung und Abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und Auskunft zu erteilen.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte (insbesondere Unternehmen, die Daten zu kommerziellen Zwecken verarbeiten) findet nicht statt.

Speicherdauer: Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vor dem Zugriff Nichtberechtigter gesichert gespeichert und nur so lange verarbeitet, als es zur Zweckerreichung notwendig ist, gesetzliche oder interne Aufbewahrungspflichten bestehen oder potentielle Rechtsansprüche geltend gemacht werden können.

Kontaktdaten des datenschutzrechtlichen Verantwortlichen: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Referat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at

Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten: Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wodurch jedoch die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum erfolgten Widerruf nicht berührt wird. Für den Widerruf Ihrer Einwilligung wenden Sie sich bitte an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Referat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at.

Grundsätzlich kommen Ihnen die Rechte gemäß Art. 15 ff DSGVO zu. Sie haben daher grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht. Diese Rechte können Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Stabsabteilung Verfassung und Recht, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, post.datenschutz(at)bgld.gv.at, geltend machen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen österreichisches oder europäisches Recht verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, dsb(at)dsb.gv.at.

Weiters können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten, die KPMG Security Services GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at, wenden.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Landes Burgenland unter https://www.burgenland.at/datenschutz.

Für die Bekanntgabe personenbezogener Daten von Kindern nach Vollendung des 14. Lebensjahres, der gesetzlichen Vertreter*innen der Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie aller Personen, die mit der*dem Förderwerber*in im gemeinsamen Haushalt leben ist die Einholung einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung erforderlich:

Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ist unter e- government.bgld.gv.at/mef-einwilligung abrufbar.

Die unterfertigten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der anderen Personen müssen dem Antrag nicht beigefügt werden. Sie sind aber auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.