Allgemeine Antidiskriminierungstatbestände

UNTERDRÜCKUNG SCHAFFT WIDERSTAND!

In Österreich gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen, die eine Diskriminierung verbieten: z.B. die Österreichische Bundesverfassung, das Bundesgleichbehandlungsgesetz, die verschiedenen Landesgleichbehandlungsgesetze (GIBG, gilt für die Privatwirtschaft!), das Behindertengleichstellungsgesetz, das EGVG (Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen) und last but not least das Burgenländische Antidiskriminierungsgesetz von 2018.

Diese Vielfalt an gesetzlichen Regelungen macht es dem/der Einzelnen oftmals schwer, den richtigen Weg zu finden, um sich gegen eine Diskriminierung zu wehren. Wir vom Referat für Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung der Burgenländischen Landesregierung helfen Ihnen und beraten Sie gern. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und zeigen Ihnen mögliche Schritte. Wir begleiten Sie dabei oder stellen für Sie den Kontakt zu anderen Einrichtungen her, die Ihnen helfen, wenn wir es nicht können.

Die Gründe sind vielfältig, weshalb Menschen diskriminiert werden. Damit Sie einen Überblick über die verschiedenen Diskriminierungen bekommen, nennen wir konkrete Beispiele und erklären den gesellschaftlichen Hintergrund.

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung von Einzelpersonen oder Gruppen mit bestimmten Merkmalen wie Geschlecht, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, Alter, Behinderung, Sprache, Religion, Weltanschauung, politischer oder sonstiger Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, sexuelle Orientierung, Vermögen oder Geburt. Ohne sachlichen Grund wird diesen Merkmalen eine stereotype Bedeutung zugeschrieben. Es gibt drei Ebenen, die nachfolgend beleuchtet werden:

Personenbezogen
Herr Z und Frau Y unterhalten sich miteinander. Es fallen Sätze wie z.B. „Frauen sind so schnell beleidigt“ (eine sexistische Beleidigung, d.h. wenn das Geschlecht herabgewürdigt wird) oder „farbige Menschen sind fremd“ (ein rassistisches Vorurteil, d.h. ausländer- und fremdenfeindlich) oder „alle Schwulen schminken sich“ (ein schwulenfeindlicher Witz).

Beschaffenheit/strukturelle Diskriminierung
Es gibt Menschen mit bestimmten Merkmalen, die in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen nicht dieselben Chancen haben wie andere Menschen ohne diese Merkmale. Statistische Erhebungen zeigen, dass damit Diskriminierung offengelegt wird. Gleichzeitig können konkrete TäterInnen nicht identifiziert werden.

Öffentlich
Es gibt bestimmte Klischees, die Menschen mit bestimmten Merkmalen zugeordnet werden, z.B. „Männer denken analytisch, Frauen sind emotional“. Diese und viele andere Vorurteile werden im Alltag, in Medien und im Unterhaltungsbereich nach wie vor belebt. Damit wird Diskriminierung einzementiert.     

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist ein anzügliches und unerwünschtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Sie ist häufig ein Ausdruck der Machtverhältnisse und betrifft größtenteils Frauen. Drei Viertel der Frauen (74,2 %) und ein Viertel der Männer (27,2%) wurden im Erwachsenenalter schon einmal sexuell belästigt (vgl. Österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männer, Wien 2011).

Geht man nach dem Antidiskriminierungsgesetz ist der Fall klar: Alle unerwünschten Annäherungen, die sich an eine bestimmte Person richten, z.B.:

  • Hinterherpfeifen, Anglotzen (z.B. mit „Blicken ausziehen“)
  • Eindeutige sexuelle Äußerungen (z.B. „Aufforderung zum Sex“)
  • Telefongespräche, Briefe oder E-Mails (oder SMS-Nachrichten) mit sexuellen Anspielungen (z.B. „eindeutige/zweideutige Flirts“)
  • Zufällige/gezielte körperliche Berührungen (z.B. „Klaps auf den Popo“)
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Androhen von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung

Sexuelle Belästigung liegt vor,

  • wenn sexualisiertes Verhalten von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber, von einer Kollegin oder einem Kollegen oder einem Dritten (z.B. einem Kunden/einer Kundin) an den Tag gelegt wird.
  • wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin es schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen.

Sexuelle Belästigung ist immer verboten! Es obliegt der/dem ArbeitgeberIn seine MitarbeiterInnen davor zu schützen (Fürsorgepflicht).

Beratungen anonym und kostenlos!

Alle Organe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und weisungsfrei!

Anfragen zu Diskriminierungen
Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Mag.a Ekaterini Grebien Tel.: 057-600/2251
E-Mail: post.a9-antidiskriminierung(at)bgld.gv.at