Definitionen

Diese Definitionen sollen helfen, die unterschiedlichen rechtlichen Statii von "Flüchtlingen" in Österreich einordnen zu können.

  • Asylberechtigte: Personen, die einen positiven Asylbescheid erhalten haben werden als Asylberechtigte bezeichnet. Rechtlich sind sie ÖsterreicherInnen in vielen Bereichen gleichgestellt.
  • AsylwerberInnen: Menschen, die aufgrund von Verfolgung aus ihrem Herkunftsland geflohen sind um in einem anderen Land Asyl zu beantragen. Werden diese Menschen zum Asylverfahren zugelassen, so handelt es sich bis zum Erhalt des Asylbescheides um AsylwerberInnen. Während dieser Zeit werden sie in Österreich über die Grundversorgung versorgt.
  • Binnenflucht: auch innerstaatliche Flucht genannt. Beschreibt die Möglichkeit, innerhalb eines Landes in ein Gebiet zu fliehen, welches kein Kriegsgebiet ist bzw. wo die Person nicht verfolgt wird.
  • Dublinverfahren: Durch die Dublin II und Dublin III Verordnungen ist innerhalb der EU jenes Land für das Asylverfahren zuständig, in dem der Flüchtling das erste Mal registriert wurde.
  • Flüchtlinge: Personen sind dann Flüchtlinge, wenn sie ihr Herkunftsland verlassen, da sie den Schutz des Herkunftslandes nicht mehr in Anspruch nehmen wollen bzw. können. Fluchtgründe können Verfolgung aufgrund politischer, sexueller, religiöser, nationaler, sozialer, etc. Zugehörigkeit bzw. Orientierung sein.
  • Genfer Flüchtlingskonvention: In diesem völkerrechtlichen Dokument werden die Bedingungen für den Schutz von Flüchtlingen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten eines Flüchtlings klar geregelt.
  • Grundversorgung: Während AsylwerberInnen auf ihren Asylbescheid warten werden sie im Rahmen der Grundversorgung untergebracht. Dadurch sind sie versichert, werden in einer Asylunterkunft beherbergt und versorgt.
  • Integration: Integration ist ein beiderseitiger Prozess. Somit werden sowohl an die bestehende Gesellschaft als auch an deren neue Mitglieder Forderungen (Respekt, Offenheit, Wertschätzung, etc.) gestellt, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen. Der Integrationsprozess gilt dann als erfolgreich, wenn das Erlernen der Sprache, die Einhaltung des Rechtsstaates und dessen Werte vorliegen und es den neuen Mitgliedern möglich ist, sich wirtschaftlich selbst zu erhalten.
  • MigrantInnen: MigrantInnen sind Menschen, die aus verschiedenen Gründen ihren dauerhaften Wohnsitz nach Österreich verlegt haben. Im Gegensatz zu Flüchtlingen werden sie in ihrem Herkunftsland nicht verfolgt.
  • subsidiär Schutzberechtigte: Erhält ein Asylwerber/eine Asylwerberin den Asylstatus eines subsidiär Schutzberechtigten, so steht dieser Person nach den Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention kein Asyl zu. Der subsidiäre Schutz wird ausgesprochen, da das Leben der Person im Herkunftsland durch Krieg, Unruhen oder Folter gefährdet wird.
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF): Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – kurz UMF – bezeichnet man AsylwerberInnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ohne obsorgeberechtigte Begleitperson in Österreich angekommen sind. Für diese Gruppe gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen. Diese betreffen sowohl einen juristischen Beistand für das Asylverfahren als auch eine altersgerechte Unterbringung.
  • Vertriebene*r: Personen die aus der Ukraine fliehen erhalten, aufgrund der Massenzustromrichtlinie der EU, in Österreich den Aufenthaltstitel Vertriebene*r. Durch diesen Aufenthaltstitel werden Ukrainer*innen im Rahmen der Grundversorgung des jeweiligen Bundeslandes untergebracht. Weiters erhalten sie einen Zugang zum Arbeitsmarkt.