Seniorenförderung

Das Burgenländische Seniorengesetz 2002 ermöglicht und regelt die verstärkte Förderung von Seniorenvereinigungen sowie von speziellen Projekten für die ältere Generation.

Allgemeine Seniorenförderung

Das Land Burgenland fördert Seniorenvereinigungen zur Unterstützung ihrer Beratungs-, Informations- und Betreuungstätigkeit und leistet dafür einen Beitrag.

Besondere Seniorenförderung

Bei der besonderen Seniorenförderung werden auch einzelne Maßnahmen und Projekte gefördert.

Landes-Seniorenbeirat

Durch die gesetzlich verankerte Einrichtung eines Landes-Seniorenbeirates ist die Mitsprache der Seniorinnen und Senioren in sämtlichen Entscheidungsprozessen auf Landesebene gesichert. Die Aufgabe des Landes-Seniorenbeirates ist die Beratung der Landesregierung in allen Angelegenheiten, die für Seniorinnen und Senioren von Interesse sind.

Kontakt:

Landesrat a.D. Helmut Bieler, Vorsitzender
Helmut Schuster, Protokollführer

Johann Permayerstr. 2/5
7000 Eisenstadt
Telefon: 02682-775 - 420

Leitbild für die ältere Generation

Als Ergebnis eines Senioren-Symposions im Burgenländischen Landtag im Feber 2007 erfolgte in einem breit angelegten Diskussionsprozess die Erstellung eines „Leitbildes für die ältere Generation im Burgenland“. Im Rahmen von thematischen Arbeitskreisen wurden die aktuellen und zukünftigen Themen der Seniorenpolitik identifiziert und entsprechende Strategien, Maßnahmen und Handlungs-empfehlungen entwickelt.