Integration

Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen sieht das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Begleitung und Betreuung vor. Diese Aufgabe übernehmen in der Regel Integrationspädagoginnen/-pädagogen und Sonderkindergartenpädagoginnen/-pädagogen.

Für genauere Informationen zum Thema Integration und die Möglichkeit der Umsetzung wenden Sie sich an die Leiterin oder den Leiter Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung.

Das Team für Beratung und Diagnostik des Bundessozialamtes stellt aufgrund einer Meldung der zuständigen Kindergartenpädagogin oder des zuständigen Kindergartenpädagogen den Integrationsbedarf (Stundenausmaß) fest, der im festgestellten Ausmaß durch eine zusätzliche Pädagogin durchgeführt wird.
Zusätzlich nehmen mobile Sonderkindergartenpädagoginnen oder -pädagogen die sonderpädagogische Betreuung der Kinder vor Ort und die Fachberatung der Kindergarten- und Hortpädagoginnen oder Kindergarten- und Hortpädagogen in Integrationsangelegenheiten wahr.

PÄDAGOGISCHE AUFSICHT DES LANDES BURGENLAND:
Kindergarteninspektorin Kornelia Berlakovich, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/600-2498, Fax: 02682/600-2775, E-Mail: post.a7-bildung(at)bgld.gv.at

 

www.bundessozialamt.gv.at