Gratiskindergarten ab 1. November 2019
Das neue Kindergartenjahr 2019/2020 bringt eine spürbare Entlastung für alle Jungfamilien im Burgenland. Öffentliche Kindergärten und Kinderkrippen sowie jene Rechtsträger, die für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände den Versorgungsauftrag erfüllen, werden ab 1. November 2019 für Eltern kostenlos sein. Mit diesem Schritt haben nunmehr alle Kinder im Burgenland die gleichen Bildungschancen.
Eine Antragstellung für den Gratisbesuch ist nicht erforderlich. Von den Eltern sind nur mehr zusätzliche Angebote wie Verpflegung (Mittagessen und Jause), Bastelbeiträge und allfällige externe pädagogische Zusatzangebote zu tragen. Somit fallen im Kindergartenjahr 2019/2020 für die Monate September und Oktober 2019 letztmalig Betreuungsbeiträge an. Daher ist auch für die Monate September und Oktober 2019 letztmalig ein Antrag auf Kinderbetreuungsförderung zu stellen. Die Antragsfrist dafür läuft noch bis zum 31. Oktober 2020.
- Zum öffnen des Antragsformulars klicken Sie auf folgenden Link: "Kinderbetreuungsförderung (Kinderkrippe/Kindergarten) 2019/2020"
Voraussetzung für den Bezug der Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz von Förderwerberin/Förderwerber und Kind im Burgenland sowie die zeitgerechte Entrichtung der Elternbeiträge.
Personen, die ein Papier-Antragsformular benötigen, können das Förderantrags-Formular schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) oder telefonisch (057 600 - DW 2509 oder 2272) anfordern.
Eltern, die ihre Kinder in einem anderen Bundesland oder in einer privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung im Burgenland, die nicht am Gratiskindergarten-Projekt teilnimmt, betreuen lassen und dafür Beiträge zu zahlen haben, die sie nicht von anderer Stelle refundiert bekommen, können weiterhin die Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland beantragen.