Kampagne "Behalte die K.O.NTROLLE“
Die Kampagne „Behalte die K.O.NTROLLE“ des Referats Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung klärt darüber auf, wie du dich schützen kannst und was du tun kannst, wenn du Opfer von K.O-Tropfen geworden bist oder vermutest Opfer geworden zu sein.
Was versteht man unter
K.O.-Tropfen?
Unter K.O.-Tropfen versteht man Substanzen, die unbemerkt verabreicht werden, um Menschen in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen. Unter der Wirkung von K.O.-Tropfen kommt es immer wieder zu Raub- und Sexualdelikten. Die Substanzen sind meist geruchs- und farblos und haben einen leicht bitteren, salzigen oder seifigen Beigeschmack, der in einem alkoholischen oder einem Mixgetränk (Cocktail) oft nicht wahrnehmbar ist.
Wie machen sich K.O.-
Tropfen bemerkbar?
- Wahrnehmungsstörungen
- Schwindel
- Taubheitsgefühl
- Übelkeit
- Willenlosigkeit
- Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit
- Erinnerungslücken bis hin zum Filmriss
Wichtig: Die Wirkung von K.O.-Tropfen setzt sehr plötzlich ein. K.O.-Tropfen wirken unterschiedlich schnell und lange.
Was kann ich tun, wenn ich
vermute, dass jemandem
K.O.-Tropfen verabreicht wurden?
- Die betroffene Person nicht alleine lassen.
- Vorsicht, wenn sich jemand anderes als besonders „hilfreich“ anbietet (z.B. wenn jemand die Person nach draußen begleiten oder nach Hause bringen will)
- Sofort ein Krankenhaus aufsuchen und den K.O.-Tropfen Verdacht melden. Eine rasche Abnahme von Blut und Harn und die damit in Zusammenstehende Dokumentation ist sehr wichtig, denn K.O-Tropfen sind nur eine gewisse Zeit im Blut und Urin nachweisbar.
- Bei Bewusstlosigkeit sofort Hilfe holen – rufe die Polizei unter 133 oder die Rettung unter 144.
- Alle Beobachtungen notieren – diese könnten später wichtig sein!
Wie kann ich mich schützen?
- Getränke nie unbeaufsichtigt stehen lassen!
- Keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen.
- Mit Freund*innen vereinbaren, dass man gegenseitig auf die Getränke aufpasst.
- Wende dich bei plötzlich auftretenden Symptomen an eine Vertrauensperson oder an das (Bar-)Personal.
- Rufe im Zweifelsfall die Rettung unter 144 oder die Polizei unter 133.
Wo erhalte ich
weiterführende Informationen?
„Der Lichtblick – Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt im Burgenland“ informiert dich im Detail über das Thema K.O.-Tropfen, bietet dir Beratung und Hilfe an, wenn du glaubst, dass du oder dein*e Freund*in Opfer von K.O.-Tropfen geworden bist/ist. Sie versorgt dich außerdem mit wichtigen Infos, wenn du dir unsicher bist, wie du dich und dein Umfeld bestmöglich schützen kannst.
Darüber hinausgehend bietet „der Lichtblick“ Schulungen für Mitarbeiter*innen von Blaulichtorganisationen, Gastronomie und Festivals zum Thema „K.O.-Tropfen“ an.
Sujets
Die Kampagne informiert mit verschiedenen Sujets, hier zum Download.
Wenn du uns bei deinem Event, deinem Fest oder in deinem Gastronomielokal damit helfen möchtest, auf das Thema K.O.-Tropfen aufmerksam zu machen, dann schicken wir dir gerne Plakate und Bierdeckel der Kampagne zu. Bei Interesse melde dich bitte an:
Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2156
E-Mail: post.a9-frauen(at)bgld.gv.at