Alleinerziehenden Förderung
Förderziel und Fördergegenstand
Die Alleinerziehenden Förderung ist eine Förderung des Landes für alleinerziehende Menschen, sogenannte „Ein-Eltern-Familien“, welche nachweislich besonders von Armut bedroht sind. Die Arbeitswelt nimmt wenig Rücksicht auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden, auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, kranke Kinder oder Ferienregelungen. Um bei besonderen Belastungen hinsichtlich Zeit- und Geldressourcen zu unterstützen hat das Land Burgenland die Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland ins Leben gerufen.Förderempfänger*innen
Alleinerziehende, die für Betreuung und Erziehung eines Kindes bzw. mehrerer Kinder größtenteils verantwortlich sind, den Lebensunterhalt für sich und das Kind bzw. die Kinder überwiegend alleine bestreiten müssen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Fördervoraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz der bzw. des Alleinerziehenden und des bzw. der im selben Haushalt lebenden Kindes bzw. Kinder ist im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind/die Kinder, für welche/s die Förderung beantragt wird
- Ihr monatliches Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
- 1 Erwachsener + 1 Kind: höchstens 1.770 Euro Netto-Einkommen
- 1 Erwachsener + 2 Kinder: höchstens 2.290 Euro Netto-Einkommen
- 1 Erwachsener + 3 Kinder: höchstens 2.810 Euro Netto-Einkommen
- 1 Erwachsener + 4 Kinder: höchstens 3.330 Euro Netto-Einkommen
- 1 Erwachsener + 5 Kinder: höchstens 3.840 Eur Netto-Einkommen
- Für jedes weitere Kind kommen 350 Euro dazu.
Wichtig:
Wenn noch andere Erwachsene bei Ihnen wohnen, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn Sie für diese Person auch Familienbeihilfe erhalten (zum Beispiel für Studierende).
Förderhöhe und Förderart
- Für jedes Kind bekommen Sie 200 Euro, bis zum dritten Kind.
- Ab dem vierten Kind bekommen Sie insgesamt 750 Euro pro Haushalt.
Nachweise
Einkommensnachweise
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen:
- Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung)
- Unterhaltsleistungen
- Waisenpension
- Von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
- Grundversorgungsleistungen
Sonstige Nachweise
- Einheitswertbescheid
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Sie können den Antrag ab 01. Jänner bis 31. Dezember eines Jahres stellen.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiterinnen: Lea Gallos - DW 3009, Anna Baranyai - DW 2934
Info-Hotline: 057 600-1060
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
