Infos für Pflegepersonen

Wenn das Wohl eines Kindes durch den Verbleib in seiner Herkunftsfamilie gefährdet ist, ist es die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe für Schutz und Halt zu sorgen. Dann sind unter anderem Pflegepersonen gefragt, die vorübergehend oder auf Dauer die Aufgaben der leiblichen Eltern übernehmen und den Kindern ein warmherziges und verständnisvolles Zuhause gewähren. Pflegepersonen bieten Pflegekindern einen krisensicheren Zufluchtsort und unterstützen sie dabei, ihre (häufig traumatische) Geschichte zu verarbeiten und sich frei von Ängsten und Unsicherheiten zu entwickeln. Dadurch können Kinder die Geborgenheit einer Familie erfahren und zugleich in Verbindung mit der eigenen Herkunft bleiben.

Seit 2022 gibt es für Pflegepersonen die Möglichkeit einer Anstellung bei der Pflegeservice Burgenland GmbH. Mit dem Anstellungsmodell ist es nicht nur gelungen eine sozialrechtliche Absicherung, sondern auch ein sicheres Einkommen zu schaffen. Pflegepersonen können so lange angestellt bleiben, wie sie im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe mindestens ein Pflegekind betreuen. 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Betreuung von burgenländischen Pflegekindern
  • Bestätigung der Eignung durch die örtliche Bezirkshauptmannschaft 
  • Maximal 4 Betreuungskinder (leibliche Kinder, Stief-/Adoptivkinder und Pflegekinder)
  • Krisenpflege kurzfristig bis zu 6 Monate

Langzeitpflege

Langzeitpflegepersonen betreuen mittel- bis langfristig (d.h. bis zur Verselbständigung) Pflegekinder im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann im Vorhinein jedoch nicht immer festgelegt werden, zumal sich die Lebensbedingungen der Herkunftsfamilie so positiv entwickeln könnten, dass eine Rückführung des Kindes in Erwägung gezogen werden kann. Das Beschäftigungsausmaß richtet sich nach der Zahl der betreuten Pflegekinder.

Krisenpflege

Krisenpflegepersonen nehmen vorrangig Säuglinge und Kleinkinder kurzfristig für bis zu sechs Monate aufgrund einer familiären Krisensituation oder als Gefahr im Verzug-Maßnahme bei sich auf. Sie stehen auf Abruf zur Verfügung und können rund um die Uhr besetzt werden. Das Beschäftigungsausmaß beträgt zumindest 10 Wochenstunden als Basis. Bei der Betreuung eines Krisenpflegekinds erhöht sich das Beschäftigungsausmaß auf 20 Stunden und bei der Betreuung von zwei Krisenpflegekindern auf 40 Stunden.

 

 AnstellungBrutto* €Netto* €PKG**/Monat
1 Kind10 Wochenstunden602,15511,11550,00
2 Kinder20 Wochenstunden1.204,301.022,211.100,00
3 Kinder30 Wochenstunden1.806,451.442,731.650,00
4 Kinder40 Wochenstunden2.408,961.738,962.200,00

* Exkl. Sonderzahlungen
**Pflegekindergeld für unter 14-Jährige

Wenn Sie sich vorstellen können, ein Kind in Ihrer Familie aufzunehmen oder bereits eine Pflegeperson sind und Interesse an einer Anstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, Referat für Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe). Die Sozialarbeiterin/ der Sozialarbeiter wird Sie gerne in einem persönlichen Gespräch unterstützen. 
Der Kinder- und Jugendhilfeträger beurteilt, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei werden in einem standardisierten Verfahren persönliche, gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse durch die Kinder- und Jugendhilfereferate der Bezirksverwaltungsbehörden überprüft. Alle Pflegepersonen werden in einem aus mehreren Modulen bestehenden Vorbereitungsseminar auf ihre Aufgabe vorbereitet. 

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Hauptreferat Soziales
Tanja TEGELTIJA, BA
t. +43 5 7600-2080 
post.a6-soziales(at)bgld.gv.at 
Pflegeservice Burgenland GmbH
Pflegeberatung – Pflegende Angehörige, Anstellung von Pflegepersonen
Petra MICHTICH
t. +43 5 7979 36398
petramaria.michtich(at)pflegeserviceburgenland.at 

Links

Infos für Pflegeeltern (Pflegeservice Burgenland)

Presse

Anstellungsmodell für Pflegeeltern: Burgenland als Vorreiter in der Kinder- und Jugendhilfe
Land Burgenland stellt künftig Pflegeeltern an
Anstellungsmodell für Pflegeeltern und Pflegepersonen nimmt Fahrt auf