Sollte der Fall eintreten, dass man als Elternteil aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls etc. ins Krankenhaus muss und zu Hause niemand auf das Kind/die Kinder aufpassen kann, sollte man sich (sofern möglich) an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wenden.
Diese versucht das Kind/die Kinder zuerst bei Angehörigen oder Bekannten, die das Kind/die Kinder gut kennen und die das Kind/die Kinder im besten Fall als Bezugsperson sehen, unterzubringen.
Wenn man als alleinerziehender Elternteil an COVID-19 erkrankt, in Quarantäne muss und man nicht in der Lage ist, sich um das Kind/die Kinder zu kümmern, besteht die Möglichkeit, dass der andere Elternteil bzw. ein Angehöriger das Kind in seine Obhut nimmt. Jedoch muss diese Person, bis zum Ende der eigenen Quarantäne, in Selbstisolation.
Im schlimmsten Fall, wenn sich niemand um das Kind/die Kinder kümmern kann, wird für den benötigten Zeitraum eine Notunterkunft gesucht (zB bei Pflegefamilien, in Krisenunterkünften etc.). Dies wird jedoch versucht zu vermeiden.
Kontaktadressen:
Bei Problemen im Bereich Homeschooling hat die Bildungsdirektion Burgenland Infohotlines je Schultyp und Bezirk eingerichtet:
Hier findest du Basteltipps:
Wenn du aufgrund von Corona in Kurzarbeit bist, bedeutet das jedenfalls, dass du keine Überstunden machen darfst. Du kannst zwischen 10% und 90% deiner Normalarbeitszeit arbeiten, das hängt von deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin ab.
Dein Gehalt ist folgendermaßen gestaffelt:
Wenn das Geld knapp sein sollte, zögere auf keinen Fall, Unterstützung zu suchen und anzunehmen.