Schulstartgeld

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 120,-- Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Fördervoraussetzungen: 

  • Fördernehmerin oder Fördernehmer und das Kind müssen den Hauptwohnsitz im Burgenland haben und 
  • das schulpflichtige Kind muss die erste Schulstufe (Volksschule) oder die Vorschulstufe besuchen

Höhe der Förderung: 120 Euro

Einkommensgrenze: Keine

Auszahlung: Einmalzahlung

Antragstellung: Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Fördernehmerin oder Fördernehmer können Personen sein, die ein schulpflichtiges Kind versorgen.

Die Antragstellung kann online erfolgen:

Personen, die ein Papier-Antragsformular benötigen, können das Förderantrags-Formular schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) oder telefonisch (057 600 - DW 2348) beantragen. 

Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 -  Referat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
post.a9-skf(at)bgld.gv.at 
Helga Hofstädter ­- DW 2536