Schulstartgeld
Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 120,-- Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.
Fördervoraussetzungen:
- Fördernehmerin oder Fördernehmer und das Kind müssen den Hauptwohnsitz im Burgenland haben und
- das schulpflichtige Kind muss die erste Schulstufe (Volksschule) oder die Vorschulstufe besuchen
Höhe der Förderung: 120 Euro
Einkommensgrenze: Keine
Auszahlung: Einmalzahlung
Antragstellung: Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Fördernehmerin oder Fördernehmer können Personen sein, die ein schulpflichtiges Kind versorgen.
Die Antragstellung kann online erfolgen:
- Online-Formular
Die Antragstellung muss bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres erfolgen. - Merkblatt zum Download
Personen, die ein Papier-Antragsformular benötigen, können das Förderantrags-Formular schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) oder telefonisch (057 600 - DW 2348) beantragen.
Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Referat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
post.a9-skf(at)bgld.gv.at
Helga Hofstädter - DW 2536