Mittagessensförderung

Förderziel und Fördergegenstand

Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Sorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.

Förderempfänger*innen

Kinder, die eine Kinderbildungs- bzw. -betreuungseinrichtung, eine Primar- oder Mittelschule oder eine Allgemeine Sonderschule besuchen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der*des Sorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind, für welches die Förderung beantragt wird
  • Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Primarschule, Mittelschule oder Allgemeinen Sonderschule im Burgenland
  • nachweisliche Anmeldung und Einnahme des Mittagessens in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, der Primarschule, der Mittelschule oder der Allgemeinen Sonderschule
  • keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen

Förderhöhe und Förderart

System der Einkommensgrenzen (netto):

 Stufe 1Stufe 2Stufe 3
1 Erwachsener + 1 Kind1.7701.9502.130
1 Erwachsener + 2 Kinder2.2902.5202.750
1 Erwachsener + 3 Kinder2.8103.0903.370
1 Erwachsener + 4 Kinder3.3303.6603.990
1 Erwachsener + 5 Kinder3.8404.2304.610
    
2 Erwachsener + 1 Kind2.4002.6402.880
2 Erwachsener + 2 Kinder2.9203.2103.500
2 Erwachsener + 3 Kinder3.4303.7804.120
2 Erwachsener + 4 Kinder3.9504.3504.740
2 Erwachsener + 5 Kinder4.4704.9205.370

Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen.

 

Höchstmögliche Förderung pro Mittagessen je Einkommensstufe:

 
 KinderkrippeKindergartenVolksschuleMittelschule
Stufe 1 (75%)3,38 Euro3,53 Euro3,90 Euro4,20 Euro
Stufe 2 (50%)2,25 Euro2,35 Euro2,60 Euro2,80 Euro
Stufe 3 (25%)1,13 Euro1,18 Euro1,30 Euro1,40 Euro

Es handelt sich um einen regelmäßigen Zuschuss des Landes Burgenland auf die Dauer von längstens eines Kindergarten- bzw. Schuljahres, welcher im Zuge der Essensabrechnung durch die Gemeinde in Abzug gebracht wird. 

Ausnahme: Sollte die Kostenabrechnung nicht von einer Gemeinde abgewickelt werden, so besteht die Möglichkeit der nachträglichen Einreichung bis spätestens 30. August 2024. 

Nachweise

Einkommensnachweise:

  • bei unselbständig Erwerbstätigen
    • Lohnsteuerbescheinigung oder Jahreslohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr (inklusive Erklärung über allfällige Einkommen im Ausland)
    • Monatslohnzettel der letzten drei Monate
  • bei selbständig Erwerbstätigen:
    • Einkommenssteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr
    • etzter gültiger Einheitswertbescheid bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirt*innen
  • Nachweise sonstiger Bezüge, die als Einkommen gelten, insbesondere:
    Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeitbeihilfen, Pflegegeld für Pflegekinder, gerichtlich oder vertraglich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen, Grundversorgungsleistungen
  • Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Familienangehöriger, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist

Sonstige Nachweise:

  • Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann ab 04. September 2023 bis spätestens 30. August 2024 und jeweils auf die Dauer von längstens eines Kindergarten- bzw. Schuljahres gestellt werden. 

Achtung: Die Förderung wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich!

Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch

Online Antrag        Antragstellung (PDF)       Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos - DW: 3099, Anna Baranyai – DW: 2934, Vanessa Meidl - DW: 2747
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at