Die Burgenländische Landesregierung unterstützt ab 1. November 2019 einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen. Für Familien mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein festgelegtes Haushaltseinkommen nicht überschreiten, werden entrichtete Mittagessensbeiträge für Kinder in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen teilrückerstattet.
Die Teilrückerstattung kann über einen seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellten Antrag zweimal jährlich beantragt werden. Diesem Antragsformular sind Einkommensnachweise, sowie Rechnung und Zahlungsnachweise der entrichteten Mittagessensbeiträge anzuschließen.
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn
Die Antragsfrist zur Einreichung des Ansuchens um Teilrückerstattung der Mittagessensbeiträge für
die Monate Jänner bis inklusive Juni beginnt jeweils am 1. Juli und läuft bis 31. Oktober des
Kalenderjahres. Die Antragsfrist zur Einreichung des Ansuchens um Teilrückerstattung der
Mittagessensbeiträge für die Monate Juli bis inklusive Dezember beginnt jeweils am 1. Jänner und
läuft bis 30. April des darauffolgenden Kalenderjahres.
(Personen, die ein Papier-Antragsformular benötigen, können das Förderantrags-Formular
schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 - Referat Kindergarten,
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) oder telefonisch (057 600 - DW 2972 oder 2902) anfordern.)
Die Höhe der möglichen Teilrückerstattung von den bezahlten Mittagessensbeiträgen für das
jeweilige Kalenderjahr wird anhand folgender Tabelle ermittelt:
prozentuelle Teilrückerstattung der entrichteten Mittagessensbeiträge | gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen |
75 % | 624,00 Euro oder weniger |
50 % | 624,01 – 748,90 Euro |
25 % | 748,91 – 873,60 Euro |
Das gewichtete Einkommen errechnet sich wie folgt: Familieneinkommen (Jahreseinkommen/12,
Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Alimente etc.) dividiert durch den
errechneten Gewichtungsfaktor.
Der Gewichtungsfaktor setzt sich aus den Familienmitgliedern zusammen:
Berechnungsbeispiel: Förderwerber und Partnerin mit 2 Kindern ergibt einen Gewichtungsfaktor
von 2,8.
Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den
Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 873,60 Euro
nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).
Kontakt:
Patricia Lager
Telefon: 057-600/2378
E-Mail: post.a7-bildung-foerderungen(at)bgld.gv.at
Valerie Ratz
Telefon: 057-600/2789
E-Mail: post.a7-bildung-foerderungen(at)bgld.gv.at