Mehrlingsgeburten

Die Geburt von Mehrlingen bringt zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich. Durch Gewährung einer Förderung soll unabhängig vom Einkommen ein Beitrag zum Ausgleich dieser Nachteile geleistet werden.

Höhe der Förderung:

·         Zwillinge 700 Euro

·         Drillinge 1.000 Euro

·         für jedes weitere Mehrlingskind 300 Euro

Einkommensgrenze: keine

Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!

Auszahlung: Einmalzahlung

Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.

Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 -  Referat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
post.a9-skf(at)bgld.gv.at 
Anna Baranyai - DW 2934 oder Vanessa Meidl - DW 2747

Antragsformulare