Mehrlingsgeburten
Die Geburt von Mehrlingen bringt zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich. Durch Gewährung einer Förderung soll unabhängig vom Einkommen ein Beitrag zum Ausgleich dieser Nachteile geleistet werden.
Höhe der Förderung:
· Zwillinge 700 Euro
· Drillinge 1.000 Euro
· für jedes weitere Mehrlingskind 300 Euro
Einkommensgrenze: keine
Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!
Auszahlung: Einmalzahlung
Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.
Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Referat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
post.a9-skf(at)bgld.gv.at
Anna Baranyai - DW 2934 oder Vanessa Meidl - DW 2747