Kinderbetreuungsförderung

Öffentliche Kindergärten und Kinderkrippen sowie die Einrichtungen jener privaten Rechtsträger, die für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände den Versorgungsauftrag erfüllen, sind seit 1. November 2019 für Eltern beitragsfrei.

Eine Antragstellung für den Gratisbesuch ist nicht erforderlich. Von den Eltern sind nur mehr zusätzliche Angebote wie Verpflegung (Mittagessen und Jause), Bastelbeiträge und allfällige externe pädagogische Zusatzangebote zu tragen.

Eltern, die ihre Kinder in einem anderen Bundesland oder in einer privaten Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtung im Burgenland, die nicht beitragsfrei ist, betreuen lassen und dafür Beiträge zu zahlen haben, die sie nicht von anderer Stelle refundiert bzw. gefördert bekommen, können weiterhin die Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland beantragen.

Voraussetzung für den Bezug der Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz von Förderwerberin/Förderwerber und Kind im Burgenland sowie die zeitgerechte Entrichtung der Elternbeiträge. Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes besuchen.

Die Antragstellung der Kinderbetreuungsförderung erfolgt über einen Papierantrag, der schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 - Referat Elementarpädagogik, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) oder telefonisch (057 600 - DW 2972 oder 2902) angefordert werden kann.
Dem Papierantrag muss eine Bestätigung angeschlossen werden, dass der zu entrichtende Elternbeitrag nicht von anderer Stelle refundiert bzw. gefördert wird.

Höhe der Förderung:
Die Förderung beläuft sich auf die Höhe der für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung zu entrichtenden Elternbeiträge bis zu folgenden Höchstsätzen:

Anmeldung für Wochenstunden

Förderungsbetrag pro Monat

20 bis 30

30 Euro

30 bis 40

40 Euro

mehr als 40

45 Euro

Bis zum 36. Lebensmonat gelten für die Betreuung in Kinderkrippen folgende Höchstsätze:

Anmeldung für Wochenstunden

Förderungsbetrag pro Monat

20 bis 30

60 Euro

30 bis 40

80 Euro

mehr als 40

90 Euro

Die Förderungsbeträge werden für maximal 11 Monate pro Kindergartenjahr gewährt.

Kontakt:
Patricia Lager
Telefon: 057-600/2378
E-Mail: post.a7-bildung-foerderungen(at)bgld.gv.at 

Valerie Ratz
Telefon: 057-600/2789
E-Mail: post.a7-bildung-foerderungen(at)bgld.gv.at