Feinstaubprogramm Burgenland 2016 gemäß § 9a Immissionsschutzgesetz - Luft

 

Der Grenzwert des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L) für den Feinstaub (PM10) -Tagesmittelwert wurde im Jahr 2010 im Burgenland an den gemäß IG-L betriebenen Messstellen Eisenstadt, Illmitz und Kittsee überschritten, im Jahr 2011 an den Messstellen Eisenstadt, Illmitz, Kittsee und Oberschützen. Überschreitungen des EU-Grenzwertes für das Tagesmittel betrafen 2010 Illmitz, 2011 Eisenstadt, Illmitz und Kittsee.

 

Der Landeshauptmann hat das Umweltbundesamt (UBA) beauftragt, eine Statuserhebung (§ 8 IG-L) zu erstellen.

 

Diese Statuserhebung umfasst

  • die Abschätzung des von Grenzwertüberschreitungen wahrscheinlich betroffenen Gebietes,

  • die Herkunftszuordnung der gemessenen PM10-Belastung – fokussierend auf erhöhte Belastungen  im Winter – nach Regionen und Sektoren, sowie

  • Maßnahmenvorschläge.

 

Neben den gemäß IG-L betriebenen Messstellen im Burgenland stützt sich die Studie auf zahlreiche temporäre PM10-Messstellen im Burgenland, auf PM10- Messungen in Niederösterreich und in der Steiermark sowie auf PM10-Inhaltsstoffanalysen im Burgenland, in Niederösterreich und in der Steiermark. Die Herkunftszuordnung beruht darüber hinaus auf der Auswertung von Rückwärtstrajektorien sowie Emissionskatastern auf regionaler und europäischer Skala.

 

Maßnahmenvorschläge des Umweltbundesamtes (UBA) zur Minderung der PM10-Emissionen im Burgenland betreffen vor allem die Sektoren Straßenverkehr und Raumwärme als dominierende Emittenten.

Insgesamt wurden folgende Maßnahmen in den Bereichen

  • Straßenverkehr

  • Raumplanung

  • der Raumwärme

  • Industrie

  • Energie

  • Landwirtschaft

  • Baustellen und

  • Brauchtumsfeuer

vom Umweltbundesamt vorgeschlagen.

 

Entsprechend den Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L) wurde der   „Entwurf des Feinstaubprogrammes Burgenland 2015“ erstellt.

Er wurde auf  Grundlage 

  • umfangreicher Untersuchungen, Feststellungen und Maßnahmenvorschläge in der Statuserhebung, die vom Umweltbundesamt im Jahr 2014 erstellt wurde,

  • zahlreicher zum Teil sehr umfassender Stellungnahmen zur Statuserhebung von den befassten Ministerien, den zuständigen Stabsstellen und Abteilungen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zuständig sind und der  BELIG (Beteiligungs- und Liegenschafts- GMBH)

  • von Koordinationsbesprechungen in der “Plattform Saubere Luft” mit anderen Bundesländern,

  • von Besprechungen mit dem Arbeitskreis REINLUFT mit den Bundesländern Wien und Niederösterreich,

  • der aktuellen Feinstaubprogramme und der IG-L Maßnahmenkataloge der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Steiermark,

  • der Ergebnisse der Besprechungen mit den zuständigen Stabsstellen und Abteilungen des Amtes der Landesregierung, die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zuständig sind und

in Abstimmung mit

  • den nationalen, lokalen und regionalen Strategien und

  • den Grundsätzen für die Erstellung von Programmen gemäß IG-L (z.B. Verhältnismäßigkeit)

erarbeitet.

Der "Entwurf des Feinstaubprogramms Burgenland 2015" wurde 6 Wochen im Internet veröffentlicht. Jedermann konnte zum Entwurf eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahmen wurden in den Entwurf des Programms eingearbeitet.
Die Burgenländische Landesregierung hat das Feinstaubprogramm Burgenland 2016 am 7.3.2017 beschlossen.

 

Im folgenden Link kann das gesamte Feinstaubprogramm eingesehen werden:

Feinstaubprogramm Burgenland 2016 gemäß § 9a Immissionsschutzgesetz - Luft