Erforderlich ist ein schriftlicher, formloser Antrag. Dieser ist in einfacher Form an den Landeshauptmann von Burgenland, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr zu richten.
Diesem Antrag sind in der Regel in vierfacher Ausfertigung folgende Unterlagen beizulegen:
Beschreibung der zu erwartenden Lärm- und Luftschadstoffemissionen, Staub sowie Abwässer und Angaben über deren Vermeidung oder - sofern dies nicht möglich ist - deren Verringerung. So sind zum Beispiel Angaben zur Lärmentwicklung bei Shredderung in Dezibel (dB) in einer definierten Entfernung von der Schallquelle zu machen.
bei Neubauten bzw. baulichen Änderungen zusätzlich:
Baubeschreibung mit den erforderlichen Plänen und Skizzen, insbesondere
Die nachfolgend angeführten Unterlagen brauchen nur einfach vorgelegt zu werden: