Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
Mit 13. August 2005 sind die Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung  (EAG-VO, BGBl. II Nr. 121/2005) über die Rücknahme- und  Finanzierungsverpflichtungen für Hersteller in Kraft getreten. Hersteller  (inklusive Importeure) von Elektro- und Elektronikgeräten wurden verpflichtet,  die Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu finanzieren beziehungsweise  alte Geräte aus privaten Haushalten sowie vergleichbaren Einrichtungen ab 13.  August 2005 kostenlos zurückzunehmen und für deren Verwertungsziele entsprechend  der vorgegebenen Gerätekategorie zu sorgen. Zurückgenommen werden  Elektroaltgeräte an Sammelstellen der Hersteller und Gemeinden. Bereits  genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme sind in der Registerabfrage des Umweltbundesamtes zu finden. 
Elektro- und  Elektronik-Altgeräte - Informationen des Lebensministeriums.
