Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Ziele sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung der Komponenten der biologischen Vielfalt, und die gerechte und ausgewogene Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) wurde bei der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung aufgelegt. Eineinhalb Jahre später, am 29. Dezember 1993, ist das Abkommen in Kraft getreten und bisher von fast 190 Staaten sowie der Europäischen Union ratifiziert worden.
Der CBD liegt ein umfassendes Verständnis von biologischer Vielfalt zugrunde, welches sich auf die natürlich vorkommende Biodiversität sowie auch Arten und Rassen bezieht, die vom Menschen gezüchtet oder genetisch verändert werden. Sie geht auch weit über den alleinigen Schutzgedanken hinaus, schließt ausdrücklich die Nutzung der biologischen Vielfalt durch den Menschen ein. Sie behandelt somit in gleicher Weise ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. Explizit werden auch ethische (wie der Eigenwert der Biodiversität) oder ästhetische Werte integriert. Die CBD versteht sich somit auch als ein wichtiges Instrument zur Realisierung entwicklungspolitischer Ziele. Das Übereinkommen geht damit weit über den Naturschutz hinaus, und verpflichtet alle sachpolitischen Bereiche.
Die einzelnen Vertragsparteien haben nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Umsetzung der Ziele des Übereinkommens und der Beschlüsse zu erstellen. Im Jahr 2002 wurde das vom Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung beschlossene Ziel 2010, d.h. bis zum Jahr 2010 den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt signifikant zu reduzieren, als übergeordnetes Leitziel im Strategieplan der CBD festgeschrieben. Bereits ein Jahr zuvor haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU beim Rat von Göteborg zum Stopp des Verlustes der biologischen Vielfalt in Europa bis 2010 verpflichtet.
Österreich hat das Übereinkommen 1992 unterzeichnet und 1994 ratifiziert. Die erste Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wurde 1998 vorgelegt, derzeit wird an einer Weiterentwicklung der Strategie gearbeitet, mit einer Festschreibung des 2010-Zieles.
Rechtliche Grundlagen: BGBl. Nr. 213/1995
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