Alpenkonvention

Hauptanliegen des „Übereinkommens zum Schutz der Alpen“ (Alpenkonvention) ist der Schutz der natürlichen Ökosysteme und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung. Damit soll der wachsenden Beanspruchung des Alpenraumes durch den Menschen wirksam entgegen getreten werden. Es ist ein Abkommen, das die Alpenstaaten und die EU auf Grundlage der ersten Alpenkonferenz der Umweltminister, die 1989 in Berchtesgaden statt gefunden hat, 1991 beschlossen haben.

Österreich hat diese Konvention 1994 ratifiziert. Das Burgenland fällt mit knapp 12 % seiner Landesfläche in den Anwendungsbereich der Alpenkonvention (v.a. Günser Gebirge, Rosaliengebirge, Landseer Berge).

Um die Ziele der Alpenkonvention zu erreichen und ihre festgelegten Prinzipien zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verwirklichen, sind die Vertragsstaaten aufgefordert, geeignete Maßnahmen in verschiedenen Sachbereichen zu ergreifen. Für diese Sachbereiche wurden bisher 12 Ausführungsprotokolle beschlossen, diese sind unmittelbar anzuwendendes Recht.

Das Protokoll zu „Naturschutz und Landschaftspflege“ beinhaltet auch umfassende Regelungen zum Schutz und zur Überwachung des Erhaltungszustandes gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume im Alpenraum.

Rechtliche Grundlagen: BGBl.Nr. 477/1995

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