Die Rolle des Naturschutzes

Im österreichischen Programm wird bei etlichen Maßnahmen durch die verpflichtende Einbindung der jeweiligen Naturschutzbehörde gewährleistet, auf welche Art und Weise die zu fördernden Maßnahmen Beiträge zur Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität leisten können.

  • Erstaufforstungen auf landwirtschaftlichen Flächen sind z.B. nur im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde förderbar, um Aufforstungen von wertvollen Naturflächen (Trockenrasen, Hutweiden, Bergmähder) zu verhindern.
  • Waldumweltmaßnahmen werden gemeinsam mit Forst- und Naturschutzbehörden umgesetzt, um zu garantieren, dass Belange des Naturschutzes (z.B. Schaffung von Spechtbäumen, Horstbäumen, ökologisch sinnvolle Baumartenzusammensetzung) ausreichend berücksichtigt werden.
  • Entschädigungen für Natura 2000 Auflagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen können nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörden ausbezahlt werden.
  • ÖPUL und Naturschutzmaßnahmen werden mit Hilfe des Betriebsgespräches möglichst gut an die Ziele des Betriebes angepasst. Die Rolle der Naturschutzbehörde äußert sich hier in der Gesamtkoordination der Beratungen sowie in der Abwicklung der individuellen Verträge.
    Nähere Informationen unter System der Naturschutzmaßnahmen ÖPUL

Kontakt im Amt der Burgenländischen Landeregierung