Lafnitztal

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. April 2007 über die Erklärung von Gebieten des Lafnitztals zum Europaschutzgebiet "Europaschutzgebiet Lafnitztal"

LGBl. 2007-37, Erläuterungen, Karte, Standard-Datenblatt
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Naturräumliche Beschreibung

Das „Europaschutzgebiet Lafnitztal“ umfasst zwei derzeit naturschutzrechtlich geschützte Gebiete: Das 70 ha große „Naturschutzgebiet Lafnitz- Stögersbach-Auen“, in der KG Wolfau sowie der 31 ha umfassende „Geschützte Landschaftsteil Lahnbach“ bei Dt. Kaltenbrunn. Weiters ist im Gebiet das „Life-Projektgebiet Loipersdorf-Kitzladen“ enthalten. Verbunden sind die voneinander getrennten Gebietsteile durch die Fließstrecke der Lafnitz (öffentliches Wassergut). Das Europaschutzgebiet umfasst insgesamt eine Fläche im Ausmaß von 566,327 ha.
Die Lafnitz zählt Österreich weit zu den letzten, über weite Strecken unregulierten Flüssen des Flachlandes. Der freie, uneingeschränkte Flusslauf tritt in natürlicher Weise mit begleitenden Auwäldern und Talwiesen in Verbindung und erzeugt durch seine ungebundene Fließdynamik eine Vielzahl flussmorphologischer Lebensraumstrukturen. Diese beherbergen landesweit die größte Anzahl an Tierarten aus Anhang II der FFH-Richtlinie mit repräsentativen Beständen und die bedeutendsten Fluss-Lebensraumtypen.
Der Erhaltungszustand des Gebietes ist unterschiedlich. Das Gebiet umfasst einerseits den unregulierten, weitgehend frei mäandrierenden Abschnitt bis Dt. Kaltenbrunn, andererseits die „hart“ regulierte Fließstrecke bis zur Staatsgrenze. Insbesondere das reiche Vorkommen FFH-relevanter Fischarten führte zur Einbeziehung des unteren Streckenabschnittes. Flussbauliche Maßnahmen zur optimalen Lebensraumgestaltung für die Fischfauna bilden den Maßnahmenschwerpunkt eines laufenden Life-Projekts im Gebiet. Weiters bestehen Bestrebungen zur Einbeziehung des näheren Umlandes, um auch im unteren Abschnitt der Lafnitz einen freieren, flussmorphologisch stärker strukturierten und mit dem Umland besser verbundenen Flusslauf zu ermöglichen.

Schutzinhalte

Der Flusslauf der Lafnitz beherbergt mehrere Süsswasserlebensräume und -arten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie enthalten sind. Von besonderer Bedeutung sind begleitende Auenwälder (91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior), die vergleichsweise große Flächen einnehmen. Kleinflächig ausgebildet sind Schlammbänke mit ihrer Pioniervegetation (3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.), nicht durchströmte Altwässer (3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion od. Hydrocharition) sowie primäre Hochstaudenfluren (6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe).
Die durch den mäandrierenden Flusslauf, Auwälder, Feldgehölze und andere Landschaftselemente reich strukturierte Kulturlandschaft des Lafnitztales wird zusätzlich durch ausgedehnte Wiesenflächen charakterisiert. Der überwiegende Teil der Talwiesen besteht aus Gesellschaften des Vegetationsverbands der Feucht- und Nasswiesen (Calthion), jedoch zählen nur die seltener ausgebildeten, frischen Standorte mit Glatthaferwiesen (Arrhenaterion) zu den FFH-relevanten Lebensräumen (6510 Magere Flachland-Mähwiesen). Kleinflächig anzutreffen sind Restbestände von Pfeifengras-Streuwiesen (6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)).
Unter den im Anahang II der FFH-Richtlinie genannten Tierarten kommen insbesondere Wasserbewohner in repräsentativen Beständen vor: Fischotter (Lutra lutra), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammmolche (Triturus carnifex und dobrogicus), Streber (Zingel streber), Zingel (Zingel zingel), Schrätzer (Gymnocephalus schraetser), Steinbeißer (Cobitis taenia), Gold-Steinbeißer (Sabanejewia aurata), Schied (Aspius aspius), Weißflossengründling (Gobio albipinnatus), Kessler-Gründling (Gobio kessleri), Bitterling (Rhodeus sericeus), Schlammpeitzker (Misgurnus fossilis), Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae), Flussmuschel (Unio crassus) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia). Auf den angrenzenden Wiesenflächen entlang der Lafnitz zählen der Große Ameisenbläuling (Maculinea teleius) und der Dunkle Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) zu den FFH-relevanten Arten; kleine Wälder und andere Gehölze in der Kulturlandschaft sind für die Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) und das Große Mausohr (Myotis myotis) als Nahrungshabitat von Bedeutung.